so wie ich es nun verstanden habe, könnte sie nichts gegen eine Patientenverfügung machen: wenn Du dort schreibst, dass sie abgeschaltet werden sollen, dann wäre das so. Auch wenn die Frau im Vorsorgeauftrag an 1. Stelle steht.
Die Frage ist für mich: was ist, wenn man schreibt, dass es bei schweren Hirnschäden oder zbsp nach 3 Monaten abgeschaltet werden soll.
Geht das auch oder wäre dann nicht doch wieder ein Spielraum gegeben, der die Entscheidung erschwert?Zudem: kann man festhalten, dass zbsp Kinder „verfügen“ dürften, sobald sie 18 Jahre alt sind?
Irgendwie für mich noch einige (wichtige) Fragen, die es vorher zu klären gibt, damit es dann auch gültig ist.
Wer ist da die korrekte Anlaufstelle für diese Fragen?
....wenn ich das noch erledigen würde, hätte diese Zeit eine (weitere) positive Seite
So genau kenne ich mich auch nicht aus...
Es gibt natürlich Experten für solche Fragen. Gute Bekannte von mir mit etwas "komplexeren" Familienverhältnissen haben sich beim unabhängigen "Kompetenzzentrum Selbstbestimmung" http://www.rechtzeitig.ch von einem Erbrechtsexperten umfassend beraten lassen und waren sehr zufrieden