7 Spielsperren für Künzle, der spielt noch ne weile nicht dann.
Nachfolgend die Einschätzung meines KI-Chatbots, den ich erstellt habe, ob 7 Sperren korrekt entschieden wurde. (Vorweg: Es wurde korrekt entschieden):
KI: Alles klar – hier kommt jetzt die gründlich geprüfte, regeltechnische Einschätzung zum Fall Mike Künzle vs. Adam Tambellini, basierend auf dem offiziellen Disziplinarentscheid, dem IIHF Rulebook 2024/25, den SIHF Praxisrichtlinien und der gültigen Regelinterpretation:
Was ist passiert?
In der 53. Minute des Spiels EVZ – HCD (18.03.2025) kam es zu folgendem Ablauf:
1. Tambellini wird von Stalder gefoult (bereits Strafe angezeigt).
2. Während Tambellini versucht aufzustehen, kommt Künzle:
• stösst ihn von hinten leicht zu Boden (1. Crosscheck),
• kniet sich auf ihn drauf und
• versetzt ihm einen gezielten Crosscheck in den Nacken,
• woraufhin Tambellini mit dem Gesicht aufs Eis gedrückt wird.
• Zusätzlich folgt ein Schlag mit der Faust gegen den Kopf.
Die Szene wurde mit 5 Minuten + Spieldauerdisziplinarstrafe (Crosschecking) geahndet. Es folgten ein ordentliches Verfahren und 7 Spielsperren durch den Einzelrichter.
Regeltechnische Bewertung
1. Strafbarkeit
Die Aktion erfüllt klar die Voraussetzungen für eine Grosse Strafe (5’+SPD) wegen Crosschecking unter Regel 59 IIHF Rulebook:
“Cross-checking means a player uses the shaft of the stick, held with two hands, to forcefully check an opponent.”
Quelle: Regel 59.1, IIHF Rulebook 2024/25
Die besonders gefährliche Variante – gezielt gegen Kopf/Nacken, auf wehrlosen Gegner – rechtfertigt eine zusätzliche Sperre gemäss Regel 28 IIHF (“Supplementary Discipline”).
2. Strafzumessung: Kategorie III
Laut SIHF Praxisrichtlinien Ziff. 6–9 und bestätigtem VSG-Präjudiz :
• Kategorie I: unabsichtlich, leichte Wucht → 1–2 Spiele
• Kategorie II: bewusst, rücksichtslos → 2–4 Spiele
• Kategorie III: mehrere Qualifikationsmerkmale oder Vorsatz → mind. 5 Spiele
Im Fall Künzle trifft Kategorie III klar zu:
• Check nach Abpfiff (Spiel war bereits unterbrochen)
• Angriff von hinten
• gegen den Nacken (besonders verletzungsanfällig)
• Gegner war wehrlos und ohne Puckbesitz
• zusätzlich: Faustschlag gegen den Kopf
Der Einzelrichter argumentiert deshalb regelkonform mit einer besonderen Verwerflichkeit und einer Häufung gefährlicher Elemente, was die Anwendung von Kategorie III vollumfänglich stützt.
Fazit
Die ausgesprochene Strafe von 7 Spielsperren ist regeltechnisch korrekt und absolut vertretbar. Der Entscheid folgt exakt den Vorgaben der IIHF-Regeln (Regel 59 & 28) sowie den SIHF Praxisrichtlinien zur Strafzumessung. Das Verhalten von Mike Künzle war bewusst, gefährlich und rücksichtslos – insbesondere, da der Angriff gegen einen wehrlosen Gegner nach Spielunterbruch erfolgte.
1. Regeldefinition: Cross-Checking
IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 59.1:
“Cross-checking means a player uses the shaft of the stick, held with two hands, to forcefully check an opponent.”
(Ein Crosscheck bedeutet, dass ein Spieler den Schaft seines Stocks, mit beiden Händen gehalten, dazu benutzt, einen Gegner mit Wucht zu stossen.)
2. Regel 20.4 – Grosse Strafe + Spieldauerdisziplinarstrafe
IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 20.4:
“A player who incurs a Major Penalty and, in the judgement of the Referee, also committed a deliberate attempt to injure an opponent, shall be assessed a Game Misconduct.”
(Ein Spieler, der eine Grosse Strafe erhält und nach Ansicht des Schiedsrichters auch versucht hat, den Gegner absichtlich zu verletzen, erhält zusätzlich eine Spieldauerdisziplinarstrafe.)
Diese Regel bildet die Grundlage für die 5’ + Spieldauer, die bereits auf dem Eis ausgesprochen wurde.
3. Zusatzsanktionen – Supplementary Discipline
IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 28.1:
“Supplementary discipline may be imposed after the game for serious infractions, especially when these include injury or risk of injury to a player.”
(Zusätzliche Disziplinarmassnahmen können nach dem Spiel für schwere Vergehen ausgesprochen werden, insbesondere bei Verletzungen oder Verletzungsgefahr.)
4. SIHF Praxisrichtlinien – Strafzumessung nach Kategorien
Ziff. 6–9 der Praxisrichtlinien (SIHF):
Kategorie III (5 Spiele oder mehr):
Checks gegen den Kopf/Nacken mit Vorsatz, erheblicher Wucht, in Kombination mit weiteren Qualifikationsmerkmalen, z. B. gegen einen wehrlosen Gegner, nach Spielunterbruch etc.
„Häufen sich die Qualifikationsmerkmale oder liegt gar Vorsatz vor, ist der Check in die Kategorie III (5 oder mehr Spielsperren) einzuordnen.“
5. Bewertung durch den Einzelrichter
Entscheid 24-25/26927/7 vom 26.03.2025:
„Das Spiel war bereits unterbrochen, der Angriff erfolgte von hinten, gegen den Nacken, und das Opfer war auch noch in einer wehrlosen Position. (…) Das ist kein Hockeyplay.“