Begründung:
Zug-ZSC wird ohne Punkte gewertet
Donnerstag, 10. Dezember 2009, 14:25 Uhr - Martin Merk
Das Verbandssportgericht hat den Rekurs der ZSC Lions abgewiesen, die Wertung des Spiels EV Zug - ZSC Lions jedoch geändert. Es wird nun 0:0 gewertet ohne Punkte für die beiden Teams.
Das Verbandssportgericht hat den Entscheid des Einzelrichters grundsätzlich bestätigt, der eine 5:0-Forfaitniederlage gegen die ZSC Lions bestimmt hatte, hinterfragte aber zusätzlich auch Rolle des EV Zug bezüglich der Sicherheitsaufgaben. Weil der EV Zug seine Pflichten verletzt habe, wird das Spiel damit mit einer "doppelten Forfaitniederlage" gegen beide Clubs gewertet. Die Verfahrenskosten von 10 000 Franken (Rekord im Eishockey) wird je zur Hälfte von den beiden Clubs getragen.
"Es ist ein sehr wichtiger Entscheid, ein sportpolitischer Leitentscheid. Es ist der erste Entscheid im Schweizer Sport, der sich mit einem Spielabbruch befasst und Probleme mit Fanbewegungen waren zuletzt öfters in den Medien", sagte der Präsident des Verbandssportgerichts, Dr. Beat G. Koenig. Deshalb traten zwei der drei Richter auch erstmals in der Geschichte des Gerichts vor die Medien.
Der 30-seitige Entscheid basiert auf Abklärungen mit den Clubs, Liga, Schiedsrichter, Polizei und Feuerwehr sowie den Stellungnahmen, wobei die letzte am Montag vom ZSC eintraf. Zur Anwendung kamen das Reglement für Spielbetrieb, für Ordnung und Sicherheit und die Statuten der Nationalliga.
Das 0-Punkte-Urteil gegen beide Clubs ist der Entscheid in zweiter Instanz zum Spielabbruch vom 9. Oktober zwischen dem EV Zug und den ZSC Lions in der Zuger Hertihalle. Das Rauchpulver wurde in vier Säcke abgefüllt und von mehreren Personen in Unterhosen in die Halle geschmuggelt. Der 17-jährige Haupttäter habe viereinhalb Liter Bier konsumiert. Durch den Rauch, der je nach Angabe vier bis zehn Minuten brannte, wurde das Spiel in der 3. Minute unterbrochen und letztendlich abgebrochen. Der Entscheid der beiden Clubs mit der Ligaführung, das Spiel an einem späteren Datum zu wiederholen, liess sich nicht mit dem Reglement vereinbaren und landete damit bei den Hockeyjuristen.
Viel Arbeit gab es somit für den Vorsitzenden in diesem Rekursverfahren, Dr. Michael G. Noth. "Wir sind an die Reglementen gebunden und können nicht einfach im Sinne des Sports entscheiden, wie es so schön hiess. Das Spiel ist das eine, das Reglement etwas anderes", sagt Noth. Dabei stellten sich für ihn vier Fragen, die er uns auch gleich beantwortete:
* Kann die Liga mit den Clubs über einen Abbruch entscheiden, oder ist dies die Kompetenz des Schiedsrichters? Einzig der Schiedsrichter kann über einen Spielabbruch bestimmen. Damit ist das Reglement entsprechend zu behandeln.
* Ist das Anzünden von pyrotechnischem Material ein Akt von höherer Gewalt? Nein, die Reglemente sehen unmissverständlich vor, dass dies kein Fall von höherer Gewalt ist. Dies ist auch in der internationalen Rechtslehre unbestritten.
* Unter welchen Voraussetzungen muss ein Gastclub für das Fehlverhalten seiner Anhänger einstehen? Der ZSC habe zuerst bestritten, dass es ein Fan von ihnen ist. Die Richter sind jedoch anderer Auffassung. Es hat sich erweisen, dass er zwei Jahre lang regelmässig an Spiele ging, auch an Auswärtsspielen und selbst im Ausland. Selbst wenn er keine Saisonkarte hatte, gilt er damit als Anhänger. Gemäss Reglement haftet der Gastclub für "störende Einflüsse von Zuschauern" seiner Fans, dies mit einer Forfait-Niederlage. Auch international gilt diese so genannte Kausalhaftung, selbst wenn der Club kein Verschulden trägt, wie das internationale Sportgericht CAS in Lausanne auch schon entschieden hat und es im Schweizer Fussball ebenfalls üblich ist.
* Und unter welchen Voraussetzungen muss der Heimclub dafür einstehen und reagieren beim Abbrennen von pyrotechnischem Material? Der EV Zug hat sein Pflichtenheft nicht genügend erfüllt. Die Sicherheitsverantwortlichen hätten erkennen müssen, dass sie hätte intervenieren müssen. Der EV Zug sagte aus, dass man nicht wusste, was es für Material ist, deshalb habe man nichts gemacht. Noth wirft dem EVZ eine grobe Pflichtverletzung vor, weil man auf gut Glück abwartete und keine Ahnung hatte, was zu tun ist, gerade auch im Wissen, dass die Entlüftungsanlage nicht mehr voll funktionstüchtig ist (jedoch von der Liga bewilligt). Der EVZ entgegnete, dass kein Vordringen zum Rauch nötig gewesen wäre wegen der gewalttätigen Atmosphäre der ZSC-Fans. Der Richter entgegnete, dass der EVZ bei einem als Hochrisikospiel eingestuften Spiel genügend und gut ausgerüstete Sicherheitsleute hätten vor Ort haben müssen, und auch die passende Löschmittel (Sand) vor Ort hätte haben müssen. Hätte der EV Zug korrekt interveniert, wäre es wahrscheinlich nicht zum Spielabbruch gekommen.
Wenn beide Mannschaften eine Forfait-Niederlage verursachen, kommt es gemäss Reglement zur Wertung von 0:0 ohne Punkte. Dies soll auch für Clubs gelten, so das Fazit des Richtertrios.
"Ziel für alle muss es sein, dass eine Familie beruhigt an Eishockey-Spiele kann", sagt Noth, und entsprechend habe man entschieden, "wir hätten die Kompetenz gehabt, zusätzlich Bussen bis zu 100 000 Franken und Geisterspiele aufzuerlegen, jedoch davon abgesehen, weil bei beiden Parteien keine böse Absicht dahintersteht."
Hinweis: Aus technischen Gründen wird das Spiel derzeit auf hockeyfans.ch aus der Tabelle vollständig gestrichen, es gilt jedoch als "gespielt" mit 0 Punkten und 0:0 Toren.