Beiträge von Lions

    Hier nur nochmals kurz zur Info (gemäss Anhang aus einem früherigen Post), weshalb man prozessmässig Fall Bayreuther und Fall Lemieux nicht miteinander vergleichen kann.

    Sounding Board (Gardner, Reichert, Rytz), die per Mehrheitsentscheid (falsch!!) entschieden haben, dass Fall Bayreuther nicht an den Einzelrichter geht, haben hier bei Fall Lemieux nichts zu sagen, da eine SPD ausgesprochen wurde.

    Grüsse an die Davoser Verschwörungstheoretiker, Grüsse an das MySports-Team samt Schwarz, Suri und Billeter, die versuchten die Fälle miteinander zu vergleichen..

    So sehr ich ihn nicht mag. Aber verdammt. Er war in einem Fauskampf, da kannst Du doch als Schiri nicht den Kopf dazwischen halten und dich dann beschweren wenn... Strafe ok, aber auch gut so.

    Das ist die eine Perspektive.
    Die andere ist: Es ist kein Geheimnis, dass in der Schweiz die Schiedsrichter eingreifen, das weiss man einfach. Und schlussendlich trägt der Spieler die Verantwortung. Und Lemieux muss bewusst sein, dass in der NL die Schiedsrichter die Spieler nicht einfach lassen machen, wie in der NHL/AHL.
    Ob es im Allgemeinen richtig ist, dass die Schiedsrichter immer bei einem Faustkampf eingreifen, das ist wiederum eine ganz andere Frage. Ich wäre auch dafür, dass man die Spieler machen lässt..

    Und in Anbetracht, dass Lemieux eigentlich bereits gesperrt sein müsste wegen des bewussten Schlags in die Kniekehle von Zehnder und auch mit anderen unschönen Situationen aufgefallen ist, habe ich so gar kein Mitleid mit ihm.

    So der Linesman macht mit unserem Spieler einen Bodyslam vom feinsten. Bin gespannt ob er nun auch nachträglich gesperrt wird. :floet:

    Das Sounding Board ist nicht involviert, da während des Spiels eine SPD ausgesprochen wurde. Schlechte Karten für Lemieux;)

    Die Schiedsrichter haben den Disciplinary Rapport ausgefüllt und der geht jetzt direkt an den Einzelrichter. (Rapport gilt automatisch als Antrag des Officiating)

    Wird wohl ein Kategorie II Fall sein, weil physische Tätlichkeiten gegen den Schiedsrichter ist immer im Minimum Kategorie II, als Ausnahme gilt, wenn sich Lemieux hätte befreien wollen von dem Faustkampf und dadurch den Schiedsrichter getroffen hätte, dann wäre es Kategorie I. Aber das war hier nicht der Fall.

    um welche Szene geht es hier genau? Verstehe gerade Bahnhof :/

    50. Minute. Lemieux mit einem Zweihänder Stockschlag bewusst und von hinten in die Kniekehle von Zehnder geschlagen. Zehnder geht zu Boden. Schiedsrichter haben es leider nicht gesehen. Für Stockschläge gibt man nach eigenem Ermessen eine grosse Strafe, wenn es eine rücksichtslose Gefährdung ist bzw. ausschlaggebend ist, die („Schwere des Vergehens, Schwere des Kontakts, Grad der Gewalt und der damit verbundenen allgemeinen Verwerflichkeit“). Und das war es meiner Meinung nach eindeutig. Schade, sollte solch eine Aktion kein Nachspiel haben..

    Pius Suter in den letzten drei Spielen mit 7 Punkten.

    Rossi diese Saison bisher mit 0.75 Punkte pro Spiel. Nicht zu vergessen, er ist „erst“ 23 Jahre jung.

    War Czarnik wirklich verletzt? Gibts da nicht Gerüchte, dass er sich mit dem Coach und CEO gestritten hat?

    Du hast recht, hab nachgeschaut: Er war als abwesend und nicht als verletzt gemeldet.. Dachte immer er sei verletzt..

    Aber irgendwie auch komisch, wenn du deinen besten Einzelspieler in der wichtigsten Phase aufgrund Streitereien nicht spielen lässt. Aber ja, interessant..

    :zwinker:

    Voll daneben gewesen. Gut, immerhin 2 von 4.😂

    Dafür habe ich ein Jahr zuvor alle Viertelfinalserien richtig getippt und 3 sogar aufs Resultat genau.
    (auch hier im Forum).
    So liegt man manchmal richtig und manchmal daneben.
    Aber dass Zug derart schwach ist, das konnte kaum jemand voraussehen. Klar, das Verletzungspech bei ihnen habe ich nicht berücksichtigt, sonst hätte ich evtl. auch auf Davos getippt aber trotz allem 0-4 chancenlos, das ist desaströs, wenn man das Zuger Kader ansieht. Und dass Lausanne nicht unbedingt der Topfavorit schlechthin ist, wie du das siehst ZSColin , dabei bleibe ich auch!

    Aber ich bleibe bei meiner Prognose, dass sich der Lausanne ZSC Finale nicht wiederholt.:)


    PS: Und dass sich Ligatopskorer und bester Berner Spieler Austin Czarnik verletzte, das konnte man auch nicht voraussehen. Dieser Häman Aktell hat es absolut nicht gebracht. Hätte sich Czarnik nicht verletzt, hätte die Serie womöglich ein anderes Ende genommen. Aber hätte, hätte Fahrradkette.

    Chasch das Slowfooting vom Bayreuther mal undersueche lah?

    Klar: Habe es mir mal angeschaut. Könnte ich dir auch so erklären, aber ist ziemlich bequem mit der KI, die sich selbst die Fragen stellt und beantwortet.^^ Die kurze Version: Ein versuchtes Slew-Footing geht nicht unter Slew-Footing

    Das Video könnte ich erst am Abend der KI geben, wenn ich zuhause bin. (Brauche dafür 2 Geräte).

    Aber eben: Lässt sich auch ohne Video beantworten🙂:


    KI: Was ist Slew-Footing?

    Laut Regel 52 – IIHF Rulebook 2024/25 ist Slew-Footing:

    „…the act of a Player using their leg or foot to knock or kick an opponent’s feet from under them, or pushing the opponent’s upper body backward with an arm or elbow and at the same time using a leg or foot to knock or kick their feet from under them, causing them to fall violently to the ice.“

    (Regel 52.1 – IIHF Rulebook 2024/25)

    Kurz gesagt: Eine besonders gefährliche Kombination aus Bein-Aktion und gleichzeitigem Druck gegen den Oberkörper, sodass der Gegenspieler heftig stürzt – meist ungeschützt nach hinten auf den Rücken oder Kopf.


    Welche Strafe ist vorgeschrieben?

    Gemäss Regel 52.2 – IIHF Rulebook 2024/25:

    „The Referee shall, at their discretion, assess a Major Penalty and an automatic Game Misconduct Penalty if a Player is guilty of ‘slew-footing’.“

    (Regel 52.2 – IIHF Rulebook 2024/25)


    Das bedeutet:

    • 5 Minuten Grosse Strafe

    • + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (20 Minuten)

    Diese Kombination ist verpflichtend – es gibt keine mildere Option (z. B. 2 Minuten oder 2+2)


    Gibt es eine Strafe für den Versuch eines Slew-Footings?

    Nein – das Regelbuch kennt keine Strafe für den Versuch.

    Weder in Regel 52 noch im IIHF Situation Handbook gibt es einen Abschnitt wie „Attempt to Slew-Foot“.

    Im Gegensatz dazu ist z. B. bei Butt-Ending (Regel 58.2) explizit ein „Attempt“ mit einer Doppelten Kleinen Strafe (2+2) vorgesehen.


    Das bedeutet:

    Ein blosses „Versuchen“ eines Slew-Footings (ohne dass der Gegner fällt) ist kein Slew-Footing im Sinne der Regel 52. Schiedsrichter müssten dann – je nach Situation – auf andere Regeln ausweichen, z. B.:

    • Regel 75 – Unsportliches Verhalten

    • Regel 57 – Beinstellen (Tripping)


    Hier ist nun das offizielle Beispiel zu Slew-Footing direkt aus dem IIHF Situation Handbook 2024/25, vollständig regelkonform und mit Quellenangabe:

    SITUATION 52.1 – Slew-Footing

    (IIHF Situation Handbook 2024/25)


    Frage:

    Was für eine Strafe ist zu verhängen, wenn ein Spieler mit Bein oder Fuss sowie gleichzeitig mit Arm oder Ellbogen einen Gegenspieler so zu Fall bringt, dass dieser heftig aufs Eis stürzt? Wer darf diese Strafe anzeigen? Welche anderen Regeln kämen infrage, wenn die Aktion weniger intensiv oder der Spieler nicht heftig fällt?

    Antwort:

    „Regel 52 schreibt vor, dass für dieses gefährliche Vergehen ausschliesslich eine Grosse Strafe (5 Minuten) plus Spieldauerdisziplinarstrafe (Game Misconduct) ausgesprochen werden kann. Jeder Offizielle auf dem Eis kann diese Strafe anzeigen. Ist die Aktion nur minimal oder der Gegner fällt nicht heftig, können stattdessen Regel 51 (Roughing) oder Regel 57 (Tripping) angewendet werden.“


    Fazit – klipp und klar:

    • Nur wenn der Gegner heftig stürzt, darf die Aktion als Slew-Footing (Regel 52) gewertet werden.

    • Dann ist die Strafe zwingend:

    → 5 Minuten + Spieldauerdisziplinarstrafe

    • Gibt es keinen klaren Sturz, dann darf Regel 52 nicht angewendet werden. Der Referee muss auf andere Regeln wie Roughing (51) oder Tripping (57) zurückgreifen.


    Dieses Beispiel bestätigt auch nochmals, dass ein „Versuch“ ohne Wirkung nicht als Slew-Footing gelten kann.

    Falls öper übrigens emol en Szene usem Match wot intensiv beurteilt ha, de chaner mir sVideomaterial zur Verfüegig stelle. De chani das de KI geh und ich schriebe euch en PN mit de Beurteilig. Ich glaub ihr hend die Funktion nöd respektiv nur wer die kostepflichtigi Version het

    7 Spielsperren für Künzle, der spielt noch ne weile nicht dann.

    Nachfolgend die Einschätzung meines KI-Chatbots, den ich erstellt habe, ob 7 Sperren korrekt entschieden wurde. (Vorweg: Es wurde korrekt entschieden):


    KI: Alles klar – hier kommt jetzt die gründlich geprüfte, regeltechnische Einschätzung zum Fall Mike Künzle vs. Adam Tambellini, basierend auf dem offiziellen Disziplinarentscheid, dem IIHF Rulebook 2024/25, den SIHF Praxisrichtlinien und der gültigen Regelinterpretation:


    Was ist passiert?

    In der 53. Minute des Spiels EVZ – HCD (18.03.2025) kam es zu folgendem Ablauf:

    1. Tambellini wird von Stalder gefoult (bereits Strafe angezeigt).

    2. Während Tambellini versucht aufzustehen, kommt Künzle:

    • stösst ihn von hinten leicht zu Boden (1. Crosscheck),

    • kniet sich auf ihn drauf und

    • versetzt ihm einen gezielten Crosscheck in den Nacken,

    • woraufhin Tambellini mit dem Gesicht aufs Eis gedrückt wird.

    • Zusätzlich folgt ein Schlag mit der Faust gegen den Kopf.

    Die Szene wurde mit 5 Minuten + Spieldauerdisziplinarstrafe (Crosschecking) geahndet. Es folgten ein ordentliches Verfahren und 7 Spielsperren durch den Einzelrichter.


    Regeltechnische Bewertung

    1. Strafbarkeit

    Die Aktion erfüllt klar die Voraussetzungen für eine Grosse Strafe (5’+SPD) wegen Crosschecking unter Regel 59 IIHF Rulebook:

    “Cross-checking means a player uses the shaft of the stick, held with two hands, to forcefully check an opponent.”

    Quelle: Regel 59.1, IIHF Rulebook 2024/25

    Die besonders gefährliche Variante – gezielt gegen Kopf/Nacken, auf wehrlosen Gegner – rechtfertigt eine zusätzliche Sperre gemäss Regel 28 IIHF (“Supplementary Discipline”).


    2. Strafzumessung: Kategorie III

    Laut SIHF Praxisrichtlinien Ziff. 6–9 und bestätigtem VSG-Präjudiz :

    • Kategorie I: unabsichtlich, leichte Wucht → 1–2 Spiele

    • Kategorie II: bewusst, rücksichtslos → 2–4 Spiele

    • Kategorie III: mehrere Qualifikationsmerkmale oder Vorsatz → mind. 5 Spiele

    Im Fall Künzle trifft Kategorie III klar zu:

    • Check nach Abpfiff (Spiel war bereits unterbrochen)

    • Angriff von hinten

    • gegen den Nacken (besonders verletzungsanfällig)

    • Gegner war wehrlos und ohne Puckbesitz

    • zusätzlich: Faustschlag gegen den Kopf

    Der Einzelrichter argumentiert deshalb regelkonform mit einer besonderen Verwerflichkeit und einer Häufung gefährlicher Elemente, was die Anwendung von Kategorie III vollumfänglich stützt.


    Fazit

    Die ausgesprochene Strafe von 7 Spielsperren ist regeltechnisch korrekt und absolut vertretbar. Der Entscheid folgt exakt den Vorgaben der IIHF-Regeln (Regel 59 & 28) sowie den SIHF Praxisrichtlinien zur Strafzumessung. Das Verhalten von Mike Künzle war bewusst, gefährlich und rücksichtslos – insbesondere, da der Angriff gegen einen wehrlosen Gegner nach Spielunterbruch erfolgte.


    1. Regeldefinition: Cross-Checking

    IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 59.1:

    “Cross-checking means a player uses the shaft of the stick, held with two hands, to forcefully check an opponent.”

    (Ein Crosscheck bedeutet, dass ein Spieler den Schaft seines Stocks, mit beiden Händen gehalten, dazu benutzt, einen Gegner mit Wucht zu stossen.)


    2. Regel 20.4 – Grosse Strafe + Spieldauerdisziplinarstrafe

    IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 20.4:

    “A player who incurs a Major Penalty and, in the judgement of the Referee, also committed a deliberate attempt to injure an opponent, shall be assessed a Game Misconduct.”

    (Ein Spieler, der eine Grosse Strafe erhält und nach Ansicht des Schiedsrichters auch versucht hat, den Gegner absichtlich zu verletzen, erhält zusätzlich eine Spieldauerdisziplinarstrafe.)

    Diese Regel bildet die Grundlage für die 5’ + Spieldauer, die bereits auf dem Eis ausgesprochen wurde.


    3. Zusatzsanktionen – Supplementary Discipline

    IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 28.1:

    “Supplementary discipline may be imposed after the game for serious infractions, especially when these include injury or risk of injury to a player.”

    (Zusätzliche Disziplinarmassnahmen können nach dem Spiel für schwere Vergehen ausgesprochen werden, insbesondere bei Verletzungen oder Verletzungsgefahr.)


    4. SIHF Praxisrichtlinien – Strafzumessung nach Kategorien

    Ziff. 6–9 der Praxisrichtlinien (SIHF):

    Kategorie III (5 Spiele oder mehr):

    Checks gegen den Kopf/Nacken mit Vorsatz, erheblicher Wucht, in Kombination mit weiteren Qualifikationsmerkmalen, z. B. gegen einen wehrlosen Gegner, nach Spielunterbruch etc.

    „Häufen sich die Qualifikationsmerkmale oder liegt gar Vorsatz vor, ist der Check in die Kategorie III (5 oder mehr Spielsperren) einzuordnen.“

    5. Bewertung durch den Einzelrichter

    Entscheid 24-25/26927/7 vom 26.03.2025:

    „Das Spiel war bereits unterbrochen, der Angriff erfolgte von hinten, gegen den Nacken, und das Opfer war auch noch in einer wehrlosen Position. (…) Das ist kein Hockeyplay.“