das macht mich no stutziger (au wänn ich verstahn, dass mer hützutag niemerem dörf es "bruefsverbot" uf erleggä, au wänn de sicher en andere job chönt mache)
http://www.football.ch/sfl/cm/Statuten_d%2006-09.pdf (ok, isch us em 2008, evtl. gäbts no neueri?)
Artikel 13 – Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben insbesondere folgende Pflichten:
a) die Treuepflicht gegenüber der SFL, was namentlich bedeutet, dass sie jegliches
Verhalten vermeiden müssen, welches den Interessen der SFL schadet;
b) mittels internen Reglementen oder durch Vertrag dafür zu sorgen, dass ihre Mitglieder,
Spieler, Trainer und alle Personen, die eine Funktion im Klub ausüben,
sich den Statuten, Reglementen und Entscheiden der zuständigen Organe der
FIFA, der UEFA, des SFV und der SFL unterwerfen; Sie sind ebenfalls verpflichtet,
an den von der SFL, des SFV und der UEFA organisierten Wettbewerben teilzunehmen.
c) in ihre Statuten eine Bestimmung aufzunehmen, die vorsieht, dass alle schiedsgerichtsfähigen
Streitigkeiten, die aus der Anwendung der Statuten, Reglemente
oder Entscheide der FIFA, der UEFA, des SFV und der SFL, die mit der SFL oder
zwischen Klubs der SFL entstehen, einem zu diesem Zweck bestellten Schiedsgericht
unterbreitet werden müssen
ach ja, de findi geil:
f) ein permanentes Sekretariat mit Telefax-Gerät zu unterhalten sowie ein Postfach einzurichten, dessen tägliche Leerung jeweils von Montag bis Samstag zu gewährleisten ist;