Fazit
Die ausgesprochene Strafe von 7 Spielsperren ist regeltechnisch korrekt und absolut vertretbar. Der Entscheid folgt exakt den Vorgaben der IIHF-Regeln (Regel 59 & 28) sowie den SIHF Praxisrichtlinien zur Strafzumessung. Das Verhalten von Mike Künzle war bewusst, gefährlich und rücksichtslos – insbesondere, da der Angriff gegen einen wehrlosen Gegner nach Spielunterbruch erfolgte.
Na also, klare Linie und klarer Entscheid, so sollte es sein. Und man muss jetzt das auch nicht mit Vergehen in anderen Spielen vergleichen, bei denen ging es eigentlich immer um einen Check gegen den Kopf im laufenden Spiel (was man auch nicht verharmlosen darf) und nicht so eine hinterfotzige Aktion wie die von Künzle.
Und ja, es wurden in letzter Zeit sicher ein paar fragwürdige Checks "durchgewunken", insbesondere in der LHC-SCL Serie. Dort ist man irgendwie nicht mehr aus dem unglücklichen Dreh nach dem Schiri-Check rausgekommen... Aber dabei wieder von Verschwörungstheorien zu fabulieren, oder das jetzt bei jedem Regelverstoss wieder hervorzukramen, bringt genau so wenig.