Schönes Statement... kenne das Spiel, dass man die Schuld der Polizei zuweist. Böller im Januar in einer Menschenmenge ablassen ist halt gemäss Gesetz gleich zwei Mal nicht erlaubt.
Zitat
Das Abbrennen von Lärm verursachendem Feuerwerk ist nur am 1. August und in der Nacht auf den 2. August sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar gestattet. Ausnahmen bedürfen einer Polizeibewilligung (Art. 22 Abs. 1 Allgemeine Polizeiverordnung).
Sicherheit
Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass keine Personen, Tiere oder Sachen gefährdet werden. In Menschenansammlungen ist das Abbrennen von Feuerwerk verboten (Art. 22 Abs. 2 APV).
Und falls allenfalls noch die Sachbeschädigung durch Fankleber dazukam, hatten sie halt genügend Verstösse auf welcher sie die angekündigte Einkesselung bei einem Vergehen durchführen konnten.
Zitat
Gemäß § 303 Abs. 1 StGB macht sich strafbar, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Das Anbringen von Aufklebern auf fremdem Eigentum, wie etwa auf Verkehrsschildern, kann eine solche Sachbeschädigung darstellen.
Schlussendlich gehört es halt auch zu einer Gruppierung, dass man für seine Taten gerade steht. Ja die Aktion war sicherlich schon länger geplant und schlussendlcih unverhältnismässig aber wenn der Nause in Bern von Angriffen mit Pickeln und Eisenstangen auf einen Busfahrer fantasiert, gibt es halt auch in Zürich genügend Futter um mal für die Medien und das Image eine Aktion zu starten.
Ihr müsst euch bewusst sein, dass die Zeiten vorbei sind, wo Eishockeyfans als gut angesehen werden und Fussballfans als schlecht. Der Kampf verschiebt sich zu Ultragurppierungen gegen den Staat. Wo ihr euch als Limmatblock platzieren wollt, müsst ihr für euch selbst herausfinden.
P.S. Was jedoch nicht geht, dass man einen Happy Clapper oder was auch immer für einen Fan zurechtweist. Der Support an den ZSC ist nicht für euch alleine reserviert.