Teilweise Abschreibung von Steuerforderungen gegen die EHC Kloten Sport AG
29.06.2012 - Medienmitteilung Kanton Zürich:
Die Steuerbehörden des Kantons Zürich schreiben einen Teil der Steuerforderungen gegen die EHC Kloten Sport AG definitiv ab. Die Prüfung der finanziellen Lage hat ergeben, dass die öffentliche Hand bei einem Konkurs der EHC Kloten Sport AG mit Steuerausfällen rechnen müsste, die deutlich höher wären als der Betrag, auf den im Rahmen der nun vereinbarten teilweisen Abschreibung verzichtet wird.
Die EHC Kloten Sport AG hat sich am 14. Juni 2012 mit dem schriftlichen Antrag an die Steuerbehörden gewandt, dass auf einen Teil der Steuerforderungen verzichtet werden soll. Das kantonale Steueramt hat die eingereichten Unterlagen geprüft. Dabei zeigte sich, dass ein Konkurs der EHC Kloten Sport AG zu einem Ausfall von offenen Steuerforderungen, insbesondere Quellensteuern, führen würde, der grösser ist als jener, der bei einer Teilabschreibung hingenommen werden müsste. Mit Datum vom 26. Juni 2012 haben die Steuerbehörden sowohl des Kantons als auch der beteiligten Gemeinden daher einen Teil der Steuerforderungen gemäss der Weisung der Finanzdirektion über Erlass und Abschreibung von Staats- und Gemeindesteuern vom 2. Juli 2002 abgeschrieben.
Für die verbleibenden Restforderungen hat sich die EHC Kloten Sport AG verpflichtet, diese innert dreier Monate zu begleichen. Geschieht dies nicht, wird die Vereinbarung hinfällig und die gesamten Steuerausstände werden zur sofortigen Zahlung fällig. Das Steuerverfahren unterliegt auch bei Steuerabschreibungen dem Steuergeheimnis. Über die Höhe der Abschreibung und die nachzuzahlenden Steuerbeträge sowie über weitere Einzelheiten kann daher keine Auskunft erteilt werden.
(Medienmitteilung der Finanzdirektion)
http://www.zh.ch/internet/de/ak…ehc_kloten.html