Zitat von gringo
http://www.tagesanzeiger.ch/sport/fussball…/story/12437134
Aus dem Artikel:
Der Unparteiische würde Grether niemals eine Absicht unterstellen. «So etwas macht ein Spieler nicht mit Absicht», versichert der Aargauer. Er habe das Einsteigen Grethers jedoch als grobes Foulspiel taxiert und ihn deshalb mit Rot des Feldes verwiesen.
«Es ist schwierig zu beurteilen, ob hier eine vorsätzliche Aktion zu verzeichnen war. Dies ist zurzeit Gegenstand von internen Abklärungen», sagt Augenzeuge und FCZ-Medienchef Patrick Lienhart gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Doch Grether habe mit seinem ungestümen Einsteigen mindestens das Risiko einer gravierenden Verletzung in Kauf genommen. «Es ist bedauerlich, dass dies in einem Freundschaftsspiel und so kurz vor dem Rückrundenstart noch passieren musste.»
Bellinzonas Trainer Martin Andermatt spricht von einem unglücklichen Zwischenfall. «Grether ist der Ball etwas vom Fuss gesprungen, da hat er nachgesetzt, ist einen Schritt zu kurz gekommen und hat dann Kukeli unglücklich getroffen», sagt Andermatt.
Es war also zumindest gemäss Schiedsrichter ein grobes Foulspiel. Der FCZ Medienchef spricht von "in Kauf nehmen" schwerer Verletzungen. Der Trainer von Bellinzona meint dagegen, Grether sei lediglich etwas zu spät gekommen.
Ein grobes Foul, bei dem man in Kauf nimmt (sofern das wirklich so ist, ist ja der FCZ Medienchef der es sagt), den Gegner zu verletzen, ist strafbar und reicht auch zivilrechtlich, um Grüther belangen zu können ("Überschreitung des sportartspezifischen Grundrisikos").
Nun stellt sich die Frage, ob man als verletzter Sportler hier gegen den Gegenspieler vorgehen will/soll, oder ob es einfach zum Sport gehört und man so etwas akzeptiert. Ich bin unschlüssig in dieser Frage. Im Fall Miller/McKim war das Vorgehen gegen Miller notwendig und angezeigt.
So bösartig wie bei Miller schien das Foul in diesem Fall nicht gewesen zu sein. Und es ist leicht vom Schreibtisch aus zu sagen, dass jeder Sportler seine Übermotivation immer voll im Griff haben müsse. Irgendwo muss es aber auch eine Grenze geben. Alles lässt sich mit Übermotivation nicht entschuldigen. Schlussendlich wird wohl die Versicherung darüber entscheiden, ob es zum Prozess kommt...