Chasch das Slowfooting vom Bayreuther mal undersueche lah?
Klar: Habe es mir mal angeschaut. Könnte ich dir auch so erklären, aber ist ziemlich bequem mit der KI, die sich selbst die Fragen stellt und beantwortet. Die kurze Version: Ein versuchtes Slew-Footing geht nicht unter Slew-Footing
Das Video könnte ich erst am Abend der KI geben, wenn ich zuhause bin. (Brauche dafür 2 Geräte).
Aber eben: Lässt sich auch ohne Video beantworten🙂:
KI: Was ist Slew-Footing?
Laut Regel 52 – IIHF Rulebook 2024/25 ist Slew-Footing:
„…the act of a Player using their leg or foot to knock or kick an opponent’s feet from under them, or pushing the opponent’s upper body backward with an arm or elbow and at the same time using a leg or foot to knock or kick their feet from under them, causing them to fall violently to the ice.“
(Regel 52.1 – IIHF Rulebook 2024/25)
Kurz gesagt: Eine besonders gefährliche Kombination aus Bein-Aktion und gleichzeitigem Druck gegen den Oberkörper, sodass der Gegenspieler heftig stürzt – meist ungeschützt nach hinten auf den Rücken oder Kopf.
Welche Strafe ist vorgeschrieben?
Gemäss Regel 52.2 – IIHF Rulebook 2024/25:
„The Referee shall, at their discretion, assess a Major Penalty and an automatic Game Misconduct Penalty if a Player is guilty of ‘slew-footing’.“
(Regel 52.2 – IIHF Rulebook 2024/25)
Das bedeutet:
• 5 Minuten Grosse Strafe
• + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (20 Minuten)
Diese Kombination ist verpflichtend – es gibt keine mildere Option (z. B. 2 Minuten oder 2+2)
Gibt es eine Strafe für den Versuch eines Slew-Footings?
Nein – das Regelbuch kennt keine Strafe für den Versuch.
Weder in Regel 52 noch im IIHF Situation Handbook gibt es einen Abschnitt wie „Attempt to Slew-Foot“.
Im Gegensatz dazu ist z. B. bei Butt-Ending (Regel 58.2) explizit ein „Attempt“ mit einer Doppelten Kleinen Strafe (2+2) vorgesehen.
Das bedeutet:
Ein blosses „Versuchen“ eines Slew-Footings (ohne dass der Gegner fällt) ist kein Slew-Footing im Sinne der Regel 52. Schiedsrichter müssten dann – je nach Situation – auf andere Regeln ausweichen, z. B.:
• Regel 75 – Unsportliches Verhalten
• Regel 57 – Beinstellen (Tripping)
Hier ist nun das offizielle Beispiel zu Slew-Footing direkt aus dem IIHF Situation Handbook 2024/25, vollständig regelkonform und mit Quellenangabe:
SITUATION 52.1 – Slew-Footing
(IIHF Situation Handbook 2024/25)
Frage:
Was für eine Strafe ist zu verhängen, wenn ein Spieler mit Bein oder Fuss sowie gleichzeitig mit Arm oder Ellbogen einen Gegenspieler so zu Fall bringt, dass dieser heftig aufs Eis stürzt? Wer darf diese Strafe anzeigen? Welche anderen Regeln kämen infrage, wenn die Aktion weniger intensiv oder der Spieler nicht heftig fällt?
Antwort:
„Regel 52 schreibt vor, dass für dieses gefährliche Vergehen ausschliesslich eine Grosse Strafe (5 Minuten) plus Spieldauerdisziplinarstrafe (Game Misconduct) ausgesprochen werden kann. Jeder Offizielle auf dem Eis kann diese Strafe anzeigen. Ist die Aktion nur minimal oder der Gegner fällt nicht heftig, können stattdessen Regel 51 (Roughing) oder Regel 57 (Tripping) angewendet werden.“
Fazit – klipp und klar:
• Nur wenn der Gegner heftig stürzt, darf die Aktion als Slew-Footing (Regel 52) gewertet werden.
• Dann ist die Strafe zwingend:
→ 5 Minuten + Spieldauerdisziplinarstrafe
• Gibt es keinen klaren Sturz, dann darf Regel 52 nicht angewendet werden. Der Referee muss auf andere Regeln wie Roughing (51) oder Tripping (57) zurückgreifen.
Dieses Beispiel bestätigt auch nochmals, dass ein „Versuch“ ohne Wirkung nicht als Slew-Footing gelten kann.