„Der Einzelrichter hat auf Antrag des Player Safety Officers (PSO) nachträglich eine Spieldauerdisziplinarstrafe gegen Andrea Glauser vom Lausanne HC wegen eines Check mit dem Knie im Playoff-Final-Spiel vom 19. April 2025 verhängt.
Zudem erhält Glauser eine Busse in der Hohe von CHF 2'500.- (inkl. Verfahrenskosten).“
Das ist die Konsequenz, wenn wörtlich im Regelbuch bei Kneeing für einen Major Penalty übersetzt „nach eigenem Ermessen“ steht. Ob das eine rücksichtslose Gefährdung war oder nicht, beurteilt jeder etwas anders. Deshalb Reto meinte ich auch, dass eine Diskussion von MySports-Seite überflüssig wäre.
Gardner und der Einzelrichter sahen es auch etwas anders als die Schiedsrichter, obwohl die Schiedsrichter reviewten. Versagen der Schiedsrichter? Nein, nachvollziehbar. Fehler von PSO und Einzelrichter? Nein, ebenfalls nachvollziehbar. Versagen der Regelinterpretation/auslegung? Ja, 100%.
Eins könnt ihr mir glauben: Jeder der vier Schiedsrichter weiss haargenau, was bei Kneeing im Regelbuch steht. Der PSO und der Einzelrichter auch. Und das ist das, was mich am IIHF Regelbuch am meisten triggert: Wenn nach eigenem Ermessen steht, dann wird dieselbe Aktion von mehreren Fachpersonen unterschiedlich bewertet.. (Wobei ich den Begriff Fachperson bei Gardner nach dem Bayreuther Fall etwas anzweifle).