Beiträge von snowcat


    Lustrinelli

    bei mir bleibt nur er von der liste. erfüllt alle vorgaben des neuen sportchefs.

    oder dann der mister unbekannt aus der 3. buli oder rb organisation. gibt genügend alternativen, welche sich noch nicht auf dem trainerkarussell mit den bekannten namen befinden. wir kennen sie einfach nicht. ein mann mit dem sehr grossen netzwerk vom sportchef, kennt diese aber sehr wohl!

    Bis Ende Saison werden Murat Ural und Umberto Romano, beide Inhaber der Uefa-Pro-Lizenz, als Co-Trainer die Verantwortung für die erste Mannschaft übernehmen. Sportchef Milos Malenovic wird sie bei der Ausübung ihrer Funktion unterstützen.

    verstehe bo! das hingegen nicht moniz übernimmt, dass verstehe ich nicht! :nixwiss:

    alles fcz spieler! :rofl:

    schon die vorentscheidung in der buli? wenn leverkusen die performance und die (meist) souveränen auftritte durchziehen kann, dann ja!

    mit xabi alonso scheinen sie auch einen toptrainer zu haben. würde mich nicht wundern, wenn er leverkusen richtung liverpool verlässt ende meisterschaft.

    Leverkusen – Bayern 3:0: Grimaldo erwischt Neuer in der nahen Ecke

    https://www.blick.ch/sport/fussball/international/bundesliga/leverkusen-bayern-3-0-grimaldo-erwischt-neuer-in-der-nahen-ecke-id19424330.html?utm_source=whatsapp&utm_medium=social&utm_campaign=share-button&utm_term=blick_app_ios

    vor dem derby wurden polizisten von „fans“ mit gegenständen (ua. steine und flaschen) beworfen. also ein ähnliches szenario wie am bahnhof altstetten nach dem spiel fcz-fcb.

    gemäss polizeisprecher handelte es sich „mutmasslich“ um gc fans. bin gespannt, ob jetzt ihre kurve auch für ein spiel gesperrt wird! oder ob man hinsichtlich der offensichtlichen erfolglosigkeit der südkurvensperrung (weder hat es den zweck erfüllt, da sich die südkurve kurzerhand in den gästesektor verschoben hat, noch hatte es eine präventive wirkung, wie man am derbytag sehen konnte) und auch wegen des hängigen gerichtsverfahrens seitens fcz gegen diese kollektivstrafe etwas zurückhaltender ist.

    eine weitere - bisher noch nicht gestellte und diskutierte - frage, welche sich in diesem konkreten zusammenhang stellt:

    wie geht man mit der tatsache um, wenn ein paar ultras befreundete ultras/krawallanten aus dem ausland einladen, welche natürlich ohne skrupel wüten, da ihnen in der ch kaum eine strafe droht und ein ch stadionverbot ihnen so ziemlich scheissegal sein dürfte? soll man in so einem fall tatsächlich die kurve für ein spiel sperren? in einer kurve, in welcher 99% der fans die franzosen nicht mal vom hören sagen kennen?

    die worte des fdp stammtischplauderis (hartes durchgreifen, kurvensperrungen etc.) sind jedenfalls bereits wenige wochen nach deren äusserungen makulatur.

    Nach Zürcher Derby: Polizei verhaftet zwölf Franzosen

    Nach Zürcher Derby: Polizei verhaftet zwölf Franzosen
    Rund um das Fussballspiel zwischen dem FCZ und GC hatte die Stadtpolizei alle Hände voll zu tun. Bereits vor dem Spiel kontrollierte sie Fangruppen. Am Abend…
    www.telezueri.ch

    was mimimit jetzt berner im zeugs rum? natürlich hat sich krasniqi oscarreif fallen lassen, haben ja alle gesehen, spätestens in der tv zusammenfassung. aber:

    1. ist das mittlerweile (leider!) usus im fussball, dass sich spieler bei einer verbalen auseinandersetzung/rudelbildung, bei der leichtesten berührung des „diskussionspartners“ wie vom blitz getroffen fallen lassen und so liegen bleiben, dass man spontan die rega alarmieren möchte. ich warte nur noch darauf, bis der erste noch einen doppelsalto rückwärts mit rittberger einbaut beim hinfallen.

    2. und das ist entscheidend für die richtigkeit dieser roten karte: gc’s allahu akbar hat krasniqi an den hals gefasst. dies ist bereits eine tätlichkeit, welche zwingend rot erfordert. selbst wenn der angefasste auf eine schauspieleinlage verzichtet und stehen bleibt und eigentlich nur sanft berührt wurde.

    von der tribüne aus habe ich weder diese rote karte, noch jene an katic verstanden. auch der penalty war für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

    aber im tv wurde der schiri bei jedem entscheid bestätigt. katic geht mit der flachen sohle gegen schienbein/knöchelregion des niederhasli spielers, klares rot. beim penalty wird krasniqi zuerst am leibchen gezogen und dann noch gefoult. auch das hat er natürlich provoziert. aber trotzdem ein korrekter penaltypfiff. ohne diesen penalty hätte es wohl 0:0 geendet. zu schlecht beide mannschaften im abschluss. oder anders gesagt: in welchem abschluss? gab ja kaum welche in diesem wirklichen grottenkick!

    ps. auch bo‘s kritik „Und der Schiedsrichter habe das Spiel auch nicht besser gemacht“ finde ich deplaziert. der schiri hat streng nach fifa reglement, und somit korrekt, entschieden. zumindest in jenen szenen, welche jeweils zu reden geben.

    GC – Berner: «FCZ-Krasniqi mogelt gerne, das wissen wir»

    GC – Berner: «FCZ-Krasniqi mogelt gerne, das wissen wir»
    GC verliert ein hitziges Derby. Trainer Berner findet, die frühe Rote Karte sei keine gewesen, Krasniqi provoziere und mogle gerne.
    www.nau.ch

    meine nerven! zum glück sind die aus niederhasli ab dem 16-er auch null und nichts wert. die meisten anderen mannschaften hätten das geschenk - die fcz spieler bettelten in hz2 geradezu um den ausgleich - jedenfalls angenommen!

    unter dem strich wären in den letzten beiden derbies zwei unentschieden korrekt gewesen. aber so habe beide plus 3 und nicht plus 2 punkte! clever…:nick:

    gut möglich, dass jetzt wieder ruhe einkehrt und der fcz, auch mit bo, unter den ersten 6 bleibt. und falls es weitergeht wie die letzten 7 spiele, hat ricardo moniz schnell übernommen bis ende saison.

    Also soll jemand, der von einem privaten Veranstaler ein Stadionverbot bekommt sich 40 mal pro Jahr für ca 6 Stunden auf den Polizeiposten begeben?

    ganz genau!

    eine strafe, welche nicht weh tut, hat keinen präventiven charakter. weder für den delinquenten noch für andere mögliche straftäter. heute kannst du ein stadionverbot locker umgehen. aber die strafe muss sich natürlich im rahmen des rechtsstaates bewegen.

    einzeltäterbestrafung, egal in welcher form, ist jedenfalls zielführender, gerechter und rechtsstaatlicher als jede kollektivstrafe, bei denen immer weit über 95% unschuldige mitbüssen.

    Eine Frage: Aber inwiefern können Rayonverbote mit Meldepflicht helfen, solange man nicht weiss, wer die „Täter“ sind?

    Aktuelle Zahlen aus dem Informationssystem HOOGAN

    im moment, stand sommer 2023, haben über 519 nasen irgendwelche auflagen:


    sofort umsetzbare massnahmen:

    • es müssten diese bereits gesprochenen massnahmen (endlich) konsequent durchgesetzt werden. etwas was ja, gemäss polizeieigenen aussagen, nicht geschieht. natürlich müsste das öffentlichwirksam kommuniziert werden. das alleine hätte schon sehr präventiven charakter.
    • die einzeltäterverfolgung muss ab sofort intensiviert werden. mir muss niemand erzählen, dass bei 50-100 krawallanten jeweils kein einziger identifiziert oder verhaftet werden kann.
    • so erwischt man einen um den anderen. und es werden immer mehr. am anfang noch mit überschaubaren ergebnissen, aber mit der zeit wird es einschenken. selbstredend müssen diese erwischten mit der gesetzlich möglichen höchstrafe bestraft werden. auch hier: jeder einzelne fall, jede einzelne verhaftung und die daraus resultierenden konsequenzen für die delinquenten, müssen medienwirksam kommuniziert werden. jeder mögliche straftäter muss wissen was ihm blüht, wenn er öffentlich den max macht.

    mittel- langfristige massnahmen:

    • in meinen augen müsste ein rayon- und stadionverbot ebenfalls automatisch eine meldepflicht nach sich ziehen. meldepflicht heisst für mich: sich 2-3 stunden vor dem spiel auf einem polizeiposten zu melden und sich da aufhalten zu müssen bis 2-3 stunden nach dem spiel. matchtag für matchtag, solange die strafe ausgesprochen wurde. sobald sich in den entsprechenden kreisen rumspricht, dass das konsequent umgesetzt wird, hätte auch das eine unglaubliche präventive wirkung.
    • falls das im holligankonkordat nicht vorgesehen ist, müssten politiker sich um diese gesetzeslücke kümmern und die entsprechenden anträge stellen.

    mir ist sehr wohl bewusst, dass das alles (mehr) ressourcen und somit auch geld erfordert. aber kommt am ende wahrscheinlich trotzdem günstiger wie jahrzehnte rumzueiern mit populistischen scheinlösungen. daher ist es für politiker natürlich einfacher zu poltern und diese scheinlösungen vorzuschlagen. hauptsache es kostet den steuerzahler nichts, was natürlich so auch nicht stimmt. aber ich kann es irgendwie sogar nachvollziehen. als politiker ist es sicher bequemer, die schliessung der espenkurve und punkteabzüge für paderborn zu fordern, wenn in genf ein servette fan ein pyro zündet, statt die zeitaufreibende tortur von gesetzesänderungen zu inizieren. aber zielführend ist es genausowenig wie die südkurve zu schliessen, wenn ein tag vor dem spiel in schwamendingen eine handvoll fcz chaoten ein tram demoliert.

    Beim FCZ ist halt der Realitätsverlust das Problem.

    glaub ich nicht. bin da ganz bei fringer. im moment prallen mit malenovic und bo zwei unterschiedliche welten aufeinander. malenovic‘s ideen tönen hervorragend. aber einen club so umzumodeln dauert viele monate bis jahre. man hätte mit der art kommunikation viel defensiver sein müssen.

    Fringer bezeichnet die sportliche Krise auch als ein hausgemachtes Problem, das man mit geschickterer Kommunikation hätte verhindern können oder müssen. «Wenn im Verlauf des Jahres ein Sportchef eingestellt wird, der mittel- und auch langfristig sehr gute Ideen hat, sich aber von der aktuellen Philosophie des Trainers, mit der Henriksen Erfolg hatte, distanziert, bringt das enorm viel Diskussionsstoff.»

    https://www.blick.ch/sport/fussball/superleague/viele-hausgemachte-baustellen-kommts-jetzt-zum-grossen-fcz-knall-id19405244.html?utm_source=whatsapp&utm_medium=social&utm_campaign=share-button&utm_term=blick_app_ios

    Ist das Kollektiv so unschuldig, dass es nicht bestraft werden darf?


    Bei der Einkesselung in Kloten waren offensichtlich mehere Personen eruierst worden, welche mit Stadionverboten belegt waren. Das Kollektiv bot somit den Schutz, verurteilten Verbrechern den Zutritt zum Stadion zu verschaffen, ist so das Kollektiv nich unschuldig?

    Es gibt wohl doch kaum Alternativen zum persönlichen Ticket mit ID-Kontrolle ...

    hm, der verein und/oder das kollektiv (also die südkurve) sind insofern für die randale am bahnhof altstetten mitverantwortlich, weil beide überhaupt existieren! selbstredend würden am bahnhof altstetten kaum 50-100 fcz fans auf die basler fans los gehen wollen, wenn es den fcz gar nicht geben würde! :mrgreen:

    aber sie würden es mit garantie trotzdem tun, wenn sie nur mit personalisierten tix ans vorangegangene fcz spiel hätten gehen können. bei der identifizierung der täter, wie bei randalen am bahnhof altstetten, nützen diese tix nämlich genau gar nix! schon gar nicht bei so einer grossen kurve wie derjeniegen vom fcz, mit 4-5000 mitgliedern. und das wissen diese jungs auch! wie (fast) überall im gesellschaftlichen zusammenleben, nutzen sie die schwächen des rechtstaates bewusst und gnadenlos aus und stellen ihren eigenen spass über die gesellschaft und den eigenen verein.

    ausserdem: wer weiss schon, ob sämtliche dieser altstettener bahnhofchaoten überhaupt am spiel waren? evt. hat ein nicht unerheblicher teil dieser idioten bereits schon ein schweizweites - und mehrjähriges - stadionverbot kassiert und waren dementsprechend auch gar nicht im stadion! und auch wenn sie mit einem personifizierten ticket im stadion waren, nützt dieses null und nichts für eine identifizierung dieser straftäter fast 1 stunde nach dem spiel und knapp 2 kilometer vom stadion entfernt.

    das einzige wirksame mittel um solche vorkommnisse zu verhindern sind rayonverbote und eine meldepflicht. allerdings auch nur dann, wenn diese konsequent um- und auch durchgesetzt werden. nach aussage der polizei wird aber genau dies nicht gemacht! „einfach“ darum, weil ihnen die dazu nötigen personellen und administrativen ressourcen fehlen!

    ich habe übrigens durchaus kein problem mit personifizierten tix. ich selber habe ja mit der saisonkarte bereits ein solches, zumindest bei heimspielen. aber ich habe ein problem mit hilflosem politikeraktionismus, welcher hauptsächlich (wahrscheinlich) dazu dient den stammtisch zu bedienen und vor allem die eigene wiederwahl zu sichern, aber im inhalt vollkommen nutzlos ist.

    das sieht die swiss football league übrigens ganz ähnlich. der ceo der swiss football league, claudius schäfer, erklärte das im tagesgespräch letzte woche im schweizer radio sehr sachlich und abslout faktenbasierend. ich habe dieses gespräch im randale fred gepostet, hör es dir an, es lohnt sich! :wink:

    eine einkesselung empfinde ich übrigens nicht als kollektivstrafe, wenn sie dazu dient - mittels ausweiskontrolle - bereits bekannte straftäter aus der anonymität zu holen und mögliche straftäter von möglichen straftaten abzuhalten, indem sie mit der einkesselung - und der daraus resultierenden ausweispflicht - ebenso entanonymisiert werden. ein durchaus taugliches mittel. eine kollektivstrafe wäre die einkesselung erst dann, wenn man sämtlichen eingekesselten den besuch des spiels, ohne rechtlich haltbare - oder gar ohne - begründung, verweigern würde.

    auch die vielzitierte selbstregulierung der kurve funktioniert, wenn überhaupt, nur in der kurve selber, also während dem spiel. woher soll die kurve wissen (und vor allem wie verhindern), dass von den fast 5000 kurvenanwesenden ein paar dutzend (und vor allem welche!) nach dem match den bahnhof altstetten für randale aufsuchen? und somit ist deine frage „Ist das Kollektiv so unschuldig, dass es nicht bestraft werden darf?“ auch beantwortet! ja, im falle vom bahnhof altstetten ist es das!

    von mir aus kann man die personifizierten tix schon nächste saison einführen, auch wenn sämtliche kurven dagegen protestieren und wahrscheinlich die ersten spiele boykottieren werden. wenn sie merken, dass ihr protest wirkungslos bleibt, werden zumindest >95% der boykottierenden irgendwann (eher früher als später) diese tix über sich ergehen lassen und wieder im stadion erscheinen.

    aber wie gesagt: die randale vor und nach dem spiel oder gar ausserhalb von matchtagen, angriffe auf tramchauffeure oder ganze trams, wird man damit nicht verhindern. aber genau dies ist momentan das hauptproblem (wenn nicht das einzige!) der fangewalt im schweizer fussball. das (fehl-)verhalten der fans in den stadien ist es jedenfalls nicht.

    wie oben erwähnt, dass tauglichste mittel gegen die bestehende fangewalt im fussball ist das rayonverbot und die meldepflicht. das wäre auch ab sofort umsetzbar, da rechtlich - durch das hooligankonkordat - legitimiert. aber anstatt die nötigen mittel für die polizei zu sprechen, ziehen einzelne politiker absolut nutzlose scheinlösungen vor.

    das wir heute, trotz massiv mehr zuschauern als noch vor 10 oder 20 jahren (schweizweit, nicht nur beim fcz), in den stadien kaum mehr probleme haben und die gewalt auch ausserhalb der stadien abnimmt, ist hauptsächlich den fussballclubs zu verdanken, welche viel zeit und nicht wenig geld in präventive fanarbeit investieren. einem politikergeistesblitz ist diese tatsache jedenfalls kaum geschuldet.

    habe fertig! :wink:

    Das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich hat mit Verfügung vom 25. Januar 2024 angeordnet, dass der Sektor mit den Stehplätzen der Südkurve (Sektor D) im Spiel zwischen dem FC Zürich und dem FC Lausanne-Sport geschlossen bleiben muss. Der FC Zürich hat diese Verfügung angefochten, da die Massnahme aus seiner Sicht rechtswidrig ist. Mit dieser Anfechtung möchte der FC Zürich primär gerichtlich beurteilen lassen, inwieweit ein Fussballclub für Ereignisse, die ausserhalb seines Einflussbereiches liegen, verantwortlich gemacht werden darf.

    Der FC Zürich ist Mieter des Stadions Letzigrund und veranstaltet darin Fussballspiele. Wenn der Sektor D behördlich gesperrt wird, kann er den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unbescholtenen Saisonkarteninhabern nicht nachkommen. Dadurch werden verfassungsmässige Rechte des FCZ wie die Wirtschaftsfreiheit oder die Eigentumsgarantie verletzt. Aus Sicht des FC Zürich handelt es sich bei der Kollektivstrafe um eine willkürliche Massnahme und einen krassen Verstoss gegen den Gerechtigkeitsgedanken.

    Behördliche Massnahmen, welche Private in ihren verfassungsmässigen Rechten einschränken, müssen eine gesetzliche Grundlage haben und verhältnismässig, sprich geeignet, erforderlich und zumutbar sein.

    Gesetzliche Grundlage

    Die Stadt Zürich stützt die behördliche Massnahme auf das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen und dabei insbesondere auf Art. 3a Abs. 2. Gemäss dieser Bestimmung kann die Bewilligung zur Durchführung eines Fussballspiels zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens mit Auflagen verbunden werden, wozu beispielhaft auch Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten gelten. Eine solche Auflage darf aber ausschliesslich der Prävention von Gewalt dienen, nicht aber der Sanktion von vergangenem Verhalten.

    Die Sperrung eines ganzen Stadionsektors nach erfolgten Gewaltausschreitungen hat einen rein bestrafenden Charakter. Es geht den Behörden darum, die Gewalttäter für ihr Verhalten zu bestrafen. Dabei wird auch die Bestrafung des FC Zürich sowie einer grossen Mehrzahl wohlverhaltender Fans bewusst in Kauf genommen. Diese Form einer Kollektivstrafe basiert auf der ebenso untauglichen wie rechtlich unhaltbaren Idee, dass sich die Unschuldigen gegen die wenigen Gewalttäter auflehnen und sich das Problem dadurch von selbst löst.

    Das kantonale Hooligan-Konkordat sieht aber gerade keine bestrafenden Massnahmen vor. Es hat einen rein präventiven Charakter. Die Sperrung des Sektors D als Kollektivstrafe ist damit gesetzlich gar nicht vorgesehen. Es fehlt ihr an einer gesetzlichen Grundlage.

    Verhältnismässigkeit

    Die behördliche Massnahme ist sodann nicht geeignet, den anvisierten Erfolg – nämlich die Verhinderung künftiger Gewaltausschreitungen wie jene vom 21. Januar 2024 – zu erreichen.

    a) Durch die Sperrung wird nicht verhindert, dass sich gewalttätige Personen ausserhalb des Stadions zusammenfinden können und Ausschreitungen begehen können. Die erfolgte Sperrung könnte aus Sicht des FC Zürich sogar das Gegenteil bewirken, indem sich Personen durch die Strafe provoziert fühlen oder sich bisher wohlverhaltende Fans durch die Strafe mit gewaltbereiten Personen solidarisieren könnten.

    b) Das Strafrecht ist schliesslich Sache des Bundes und erfolgt mittels Einzeltäterverfolgung durch die Strafbehörden und die Polizei. Es bedarf einer ausgeprägten und zielgerichteten Einzelverfolgung der Täter. Im vorliegenden Fall wurde keine Person identifiziert oder festgenommen.

    c) Private können nicht damit beauftragt werden, Gewalttäter zu bestrafen oder schon nur anzuzeigen oder sonst wie mitzuwirken. Die Unschuldigen haben ohnehin selbst keine Kenntnis der Gewalttäter, weder der FC Zürich noch die sich wohlverhaltenden Fans.

    Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereiches des Clubs liegen

    Weiter ist die Massnahme – insbesondere in persönlicher Hinsicht – auch nicht erforderlich, weil der FC Zürich nicht verantwortlich ist für das Verhalten Dritter:

    d) Der FC Zürich als Veranstalterin eines Fussballspiels wird mit der Massnahme für Gewaltausschreitungen Dritter verantwortlich gemacht. Mangels eigener Polizeigewalt kann der FC Zürich weder innerhalb des Stadions und schon gar nicht weit ausserhalb des Stadionperimeters entscheidenden Einfluss auf das Verhalten Dritter nehmen. Diese Kompetenz hat allein die Polizei und die Strafverfolgungsbehörden.

    e) Staatliche Massnahmen haben sich in persönlicher Hinsicht primär gegen diejenigen zu richten, die dazu Anlass gegeben haben. Dies ist nicht der FC Zürich oder die grosse Mehrheit seiner Zuschauerinnen und Zuschauer. Die polizeiliche Massnahme richtet sich damit nicht gegen die Verursacher von Gewaltausschreitungen. Der FC Zürich ist damit im rechtlichen Sinne her weder Verhaltensstörer noch Zweckveranlasser des störenden Umstands.

    f) Das Problem der Gewaltausschreitungen liegt bei den gewaltausübenden Personen selbst und meist bei deren Eltern. Das Problem liegt aber nicht beim Fussballclub, dessen Farben diese tragen. Die Möglichkeiten des FC Zürich zur Verhinderung von Gewaltausschreitungen sind sowohl innerhalb des Stadions und erst recht ausserhalb desselben begrenzt. Er unternimmt im Rahmen seiner Möglichkeiten alles zur Gewaltvermeidung und übt hinsichtlich der Sozialisierung der Fans viele Tätigkeiten aus. Den wenigen wirklichen Problemfans kann so aber nur eingeschränkt begegnet werden. Bei solchen hilft nur konsequente Strafverfolgung, d.h. Verhaftungen, Identifikation der Täter, gefolgt von rigoroser Durchsetzung von Stadion- und Rayonverboten.

    g) Zu erwähnen ist auch die statistisch belegte Tatsache, dass die Anzahl von derartigen Er-eignissen in den letzten Jahren zurückgegangen ist. Dies ist nicht zuletzt auf das «Good Hosting»-Konzept der Vereine zurückzuführen. Auch der permanente Dialog mit den Fan-Gruppierungen haben zu diesem Rückgang beigetragen.

    Schlusswort

    Wir fordern, dass gewaltbereite und gewalttätige Einzelpersonen im Rahmen der Einzeltäterverfolgung konsequent durch die zuständigen Behörden identifiziert und bestraft werden. Das Abschieben dieser Verantwortung auf die Vereine erachtet der FC Zürich als gesetzeswidrig.

    Der FC Zürich erachtet auch die behördliche Massnahme von Sektorsperren als das falsche Mittel, um künftig Gewaltausschreitungen zu verhindern. Nebst dem Umstand, dass die Massnahme gegen das Legalitätsprinzip verstösst, ist diese weder geeignet noch insgesamt verhältnismässig, um den verfolgten Zweck zu erreichen. Demzufolge ist auch die Sperrung des Sektors D rechtswidrig. Zumal es sich um Ereignisse handelt, die ausserhalb des Einflussbereiches des FC Zürich liegen.