Demnach sollen von der beantragten Freiheitsstrafe von drei Jahren im Falle einer Verurteilung lediglich sechs Monate im Gefängnis vollzogen werden. Der Rest würde bei einer zweijährigen Probezeit zur Bewährung ausgesetzt werden. Da Aslan B. rund acht Monate in Untersuchungshaft sass, könnte er für die knapp zwei Monate zu viel verbüsster Freiheitsstrafe sogar eine Entschädigung beantragen. 🤣🤣🤣🤣
Die Betreiber der Lokale und Clubs fungierten dabei als sogenannte Reseller: Sie bewarben die illegalen Sportwetten, eröffneten Spielerkonten, luden Spielguthaben gegen Bargeld auf und zahlten Gewinne aus. «Die Täterschaft hatte allein in der Schweiz über 500 solcher Reseller», hält die Anklageschrift fest. 🤪🤪🤪🤪Dies erschwere die Einziehung des «verbrecherisch erlangten Geldes (…) massiv», so die Staatsanwaltschaft. Mindestens 1,6 Millionen Franken wusch die kriminelle Organisation in einem unscheinbaren Zürcher Quartierladen, dessen Besitzer im April vor Gericht stand. 🧐🧐🥳
zusätzlich zu den schon beantragten strafen, bin ich für eine kurvensperre, mind. 2-3 spiele. evt. auch geisterspiele. schliesslich sind alle fussballvereine und deren fans mitverantwortlich für alles, wirklich alles, was in und um einen verein passiert! ![]()
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