Sanktionen gibt es nur bei Verfahren und ein Antrag zum Verfahren kann entweder durch den PSO oder den geschädigtem Verein eingereicht werden.
Somit haben in den ersten Partien weder der PSO noch der ZSC einen Antrag gestellt. Der "Verband" hat somit wenig zu tun damit.
Danke für die Klarstellung, eine Spitzfindigkeit für mich.
Der PSO ist Angestellter vom SIHF, richtig? Das F steht für Federation, auf deutsch Verband.
Und nach welchen Kriterien muss der PSO zB Zweihänder von Barberio prüfen? Mir scheint, der PSO untersucht nur Szenen, die vom Ref geahndet wurden (Ausnahme Amoklauf von Barberio). Relativ willkürlich aus meiner Sicht.
Ich kann den Verband/SIHF nicht von der Verantwortung entbinden. Sie sind in letzter Instanz für den Spielbetrieb und die Gesundheit der Spieler verantwortlich.