• Zitat von sloggi

    du kannst das video mittlerweile fast überall so lange anschauen, bis auch du es begriffen hast:

    der angriff ging klar erkenntlich mit absicht mit dem ellbogen direkt gegen ambühls kopf. er sieht genau, wo ambühls kopf ist!!! so was kann nicht toleriert werden, solche anschläge aufs hirn sind extrem gefährlich und können berufsunfähigkeit nach sich ziehen, egal was der teleclubschwätzer zu sagen hat. das hat gar nichts mit sport zu tun!

    ich hoffe hier auf mindestens 6-8 sperren!


    absolut richtig, der angriff ging gezielt auf den kopf , und nichts anderes.
    und ich bin mir nicht mal sicher ob shedden der ursprung dieser attacke war ?

  • Zitat von u2


    und ich bin mir nicht mal sicher ob shedden der ursprung dieser attacke war ?

    Zitat Doug Shedden, heutige Zuger Zeitung: "Für mich war es ein sauberer Check. Blasers Ellbogen ging erst nach oben, als der Kontakt schon da war"

    Es isch eifach chrank...

    Geistermeister 2022 ZSC Lions

  • Shedden müsste mal erklären, wie es physikalisch geht, wenn bei 50 km/h 85 kg Gewicht auf einen Oberarm treffen und dann Blaser seinen Ellbogen noch anheben kann. Aber vielleicht unterschätze ich Blasers Oberarmmuskulatur. :kopfschlag:

    Man wird Shedden nie etwas beweisen können, aber unbeteiligt an dieser Aktion war er sicher nicht.

  • Zitat von ZüriBueb

    Zitat Doug Shedden, heutige Zuger Zeitung: "Für mich war es ein sauberer Check. Blasers Ellbogen ging erst nach oben, als der Kontakt schon da war"

    Es isch eifach chrank...

    Das muss Sheds ja sagen, solange Herr Einzelrichter-Stellvertreter noch kein Urteil abgegeben hat.

    Wenn man von den alten Regeln ausgeht, hätte er sogar recht. Nach heutiger Auslegung (checking to head an neck area etc.) ist der Check illegal.
    Ich beurteile solche Hits eben zuerst auch immer noch nach altem Schema, aber die Zeiten sind halt vorbei... Das Spiel wurde mittlerweile einfach zu schnell und das führt zu all diesen Hirnerschütterungen. Aber dann können wir Grundsatzdiskussionen führen über 2-Linien-Pass und Null-Toleranz bei hooking und holding.

    Ja ja, früher war halt alles besser... :floet:

    a propos früher: bekam Miller für den McKim Hit damals wirklich nur 8 Spiele?! Ist ja ein Witz nach heutigem Standard!

  • Zitat von fleury14

    Das muss Sheds ja sagen, solange Herr Einzelrichter-Stellvertreter noch kein Urteil abgegeben hat.

    Wenn man von den alten Regeln ausgeht, hätte er sogar recht. Nach heutiger Auslegung (checking to head an neck area etc.) ist der Check illegal.
    Ich beurteile solche Hits eben zuerst auch immer noch nach altem Schema, aber die Zeiten sind halt vorbei... Das Spiel wurde mittlerweile einfach zu schnell und das führt zu all diesen Hirnerschütterungen. Aber dann können wir Grundsatzdiskussionen führen über 2-Linien-Pass und Null-Toleranz bei hooking und holding.

    Ja ja, früher war halt alles besser... :floet:

    a propos früher: bekam Miller für den McKim Hit damals wirklich nur 8 Spiele?! Ist ja ein Witz nach heutigem Standard!

    Ich glaube strafrechtlich ist er bös dran gekommen. Von wegen Schadenersatz und so.

  • Zitat von Supreme

    Ich glaube strafrechtlich ist er bös dran gekommen. Von wegen Schadenersatz und so.

    Strafrechtlich ist er kaum drangekommen. Und das Strafrecht hat auch nichts mit Schadenersatz zu tun. Du kannst beim gleichen Tatbestand strafrechtlich freigesprochen werden und zivilrechtlich zu Schadenersatz gezwungen werden.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Simms

    Strafrechtlich ist er kaum drangekommen. Und das Strafrecht hat auch nichts mit Schadenersatz zu tun. Du kannst beim gleichen Tatbestand strafrechtlich freigesprochen werden und zivilrechtlich zu Schadenersatz gezwungen werden.

    Doch! Sowohl als auch:


    Strafmass gegen Miller festgesetzt

    Samstag, 26. April 2008, 10:30 - Martin Merk


    Das Zürcher Obergericht hat nach dem Bundesgerichts-Urteil gegen Kevin Miller das Strafmass festgesetzt.

    Miller (damals Davos) wurde für sein Foul an Andrew McKim (damals ZSC Lions) am 30. Oktober 2000, welches McKim zum Sportinvaliden machte, zu 3000 Franken gebüsst und wird gegenüber McKim zu 100 Prozent Schadensersatz-pflichtig. Die Höhe wird im Zivilprozess festgelegt. Dem Amerikaner droht eine Klage in Millionenhöhe.
    Miller hatte im damaligen Auswärtsspiel in Zürich den Gegenspieler Andrew McKim in den Rücken gecheckt, worauf McKim ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt, das den damals 30-Jährigen zum Karrierenende zwang. Im September 2005 wurde Miller vom Zürcher Bezirksgericht für schuldig gesprochen, nach einem Rekurs hob im März 2007 das Zürcher Obergericht das Urteil auf. Das Bundesgericht hat im November 2007 das Zürcher Obergericht aufgefordert, Miller wegen einfacher und fahrlässiger, schwerer Körperverletzung zu verurteilen. Es befand, dass Miller in grober Weise die Eishockeyregeln verletzt habe. Er habe die Möglichkeit einer Verletzung in Kauf genommen, um den Gegner mit allen Mitteln am Schuss zu hindern.

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