Kloten - ZSC 04.11.2017

    • Offizieller Beitrag

    Sidestory zum gestrigen Game:

    Habe mich gefreut das "mein Spieler" Pius S. als erstes von "unseren Spielern" (von den Jungs mit denen ich jeweils Hockey schaue) das Tor
    getroffen hat. Wir haben da so ein internes Game am laufen ........

    Auf jeden Fall habe ich mich dann aber ganz am Schluss des 1. Drittels auch wieder mächtig über den Pius S. aufgeregt - die Strafe ist soooo
    unnötig, meine Güte!
    Meine mir unbekannte Sitznachbarin und ihr Partner haben mich dann kurz angestupst und mir erklärt, dass da ihr Sohn sei.......
    Die waren aber so locker drauf, wir hatten anschliessend tolle Gespräche!! Nice one.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Kingu

    heute eine richtig geile teamleistung. jeder für jeden, bin richtig stolz auf die truppe...und zwar auf ALLE!!! Sven scheint es wirklich zu bringen, kompliment [emoji106]


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    Hat Sven jetzt das Training übernommen? Bestimmt er die Ufstellung; die Taktik?

    Habe scheinbar etwas verpasst ...


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  • Zitat von Mushu

    So im Sinne: „Läufts gut; ist‘s der Sportchef; sind wir nicht zufrieden; sind‘s die Schweden an der Bande ...“


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    wenn ich ALLE schreibe, gehören für mich die trainer schon dazu und wie ich früher schon geschrieben habe, halte ich von den beiden trainer sehr viel. es dürfte aber auch dir nicht entgangen sein, dass sven als einer der von aussen gekommen ist, gewisse dinge ziemlich gut angesprochen hat und mit seiner kritischen haltung gegenüber einem teil des teams einen effekt auslösen konnte. er hat damit nicht zuletzt den trainern den rücken gestärkt. im übrigen war edgar salis für mich nie das problem des clubs (ein super typ, vielleicht einfach zu gut), sondern die ganze selbstzufriedene organisation.
    ich glaube, sven hat die tonalität absolut getroffen und auch ein paar gute entscheidungen getroffen. die frage ist einfach, darf er weiterhin diesen selbstbewussten weg in dieser organisation gehen oder wird auch er kompatibel angepasst.


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  • Voll ins Auge
    Gummigeschosse führen zu schweren Verletzungen mit gravierenden Folgen. Trotzdem setzt die Schweizer Polizei auf das Einsatzmittel.
    www.republik.ch


    Voll ins Auge

    Mindestens einmal pro Jahr wird in der Schweiz ein Mensch von einem Gummigeschoss schwer verletzt. Trotzdem setzt die Polizei oft und erstaunlich breit auf das umstrittene Einsatzmittel. Kritik daran gibt es kaum. Anders als früher.

    In vielen Ländern sind Gummi­geschosse verboten. Nicht aber in der Schweiz. Warum nicht? Wie, wo und warum werden sie eingesetzt? Und was sind die Folgen? Fachleute erklären. Und sieben Menschen erzählen ihre Geschichte.

    Zitat
    «Mir wurde übel vor Schmerz» Claudio Massoni

    Claudio Massoni hasst es, wenn er Eishockey­fan genannt wird. Dann wird der sonst so gefasste, schon fast schüchtern auftretende Mann ungehalten. Er sei doch nur an diesen elenden Match gegangen, weil er seine damalige Freundin begleitet habe.

    Das war im November 2017. Ein Zürcher Derby. Der EHC Kloten gegen die ZSC Lions. Spielort Kloten. Das Stadion prall gefüllt. Familien, Fans, Kind und Kegel.

    Der damals 26-jährige Mann, den wir Claudio Massoni nennen, wurde zusammen mit seiner Freundin von den Platz­anweisern in den Gästesektor geführt. Die Lions gewannen mit 4:1. Die Freundin jubelte. Für Massoni aber fing kurz nach dem Abpfiff ein Albtraum an, der ihn bis heute verfolgt.

    «Nach dem Match wurden ich und meine damalige Freundin von Sicherheits­leuten vom Stadion zurück an den Bahnhof Kloten eskortiert», sagt Massoni. Die Sicherheits­leute bestimmten die Route. An einer Kreuzung unweit des Bahnhofs warteten gegnerische Fans. Es kam zur Randale.

    «Es herrschte Chaos», sagt Massoni. Er habe so rasch wie möglich weggehen wollen, zum Bahnhof, nach Hause. «Ich war ja nur an dieser Kreuzung, weil wir dorthin geführt worden waren.»

    Plötzlich spürte Massoni einen Schlag ins Gesicht. «Mir wurde übel vor Schmerz, ich musste mich übergeben. Aus meinem rechten Auge floss Blut. Ich habe versucht, die Blutung mit der Hand und mit Taschen­tüchern zu stoppen. Erst danach realisierte ich, dass die Polizei Gummi­schrot eingesetzt hatte.»

    Massoni schaffte es irgendwie auf den Zug, fuhr nach Zürich zu seinen Eltern, die ihn unverzüglich in die Notaufnahme des Universitäts­spitals Zürich brachten. Massoni blieb die Nacht im Spital.

    «Schwerste Contusio bulbi rechts» lautet die Diagnose. Das bedeutet: Eine schwere Augapfel- beziehungsweise Augen­prellung infolge einer stumpfen, von aussen einwirkenden Gewalt.

    Er habe selten eine derart gravierende Augen­verletzung gesehen, sagt Augen­chirurg Roman Eberhard, der Massoni damals behandelte und heute als Leitender Arzt am Zürcher Stadtspital Triemli tätig ist.

    Viermal operierten die Ärzte Massonis rechtes Auge. Eine fünfte Operation steht bevor. Doch das verletzte Auge konnte nicht gerettet werden. Claudio Massoni ist heute auf einem Auge faktisch blind. Als Einäugiger sieht er nicht mehr dreidimensional. Seinen handwerklichen Beruf musste er an den Nagel hängen, derzeit lässt er sich im kaufmännischen Bereich umschulen. Jeden Tag hat Claudio Massoni Angst, auch das zweite Auge zu verlieren.

    Doch Massoni will es nicht dabei bewenden lassen. Mit Unterstützung von Rechts­anwalt Philip Stolkin hat Massoni eine Staatshaftungs­klage gegen den Kanton Zürich eingereicht. «Es geht mir um Gerechtigkeit», sagt Massoni, «und darum, dass keinem anderen passiert, was ich erlebt habe. Diesem Tun muss ein Ende gesetzt werden.»

    Keine Zahlen, keine Statistiken – nur ein Dunkelfeld

    Genau das gleiche Anliegen verfolgen auch Augen­ärztinnen. Unter ihren Berufs­kollegen tauche immer wieder die Frage auf, warum solche Geschosse nicht längst verboten seien, sagt die Zürcher Augen­ärztin Anna Fierz. Die Gefährlichkeit dieser Munition sei seit den Zürcher Jugend­unruhen der frühen 1980er-Jahre bekannt – doch es sei still geworden rund ums Thema. Nur schon Fragen zu stellen, so Fierz, sei schwierig.

    Im Namen der Arbeits­gruppe Prävention der Swiss Academy of Ophthalmology versuchte sie, Fälle von Augen­verletzungen durch Gummi­geschosse zu sammeln. Erfolglos. Die Arbeits­gruppe setzte sich deshalb im Fachmagazin «Ophta» für eine Melde­pflicht ein.

    «In einem Land mit demokratischer und rechts­staatlicher Tradition muss die Erhebung dieser Daten möglich sein. Ohne Zahlen und Fakten lassen sich die offenen Fragen nicht vernünftig erörtern.»

    Keine Zahlen, keine Statistiken – es gibt nur ein Dunkel­feld, das die Republik ausgeleuchtet hat: Wir haben alle deutsch­sprachigen Medien­berichte der letzten zehn Jahre ausgewertet, die über Verletzungen durch Gummi­geschosse in der Schweiz berichten – und punktuell auch ältere. Wir haben zudem mit Betroffenen gesprochen, mit Fachleuten, Anwälten und Polizistinnen. Wir haben interne Dienstbefehle, Weisungen, ballistische und medizinische Gutachten sowie Empfehlungen eines interkantonalen Gremiums gelesen, an denen sich die Polizei­behörden im ganzen Land orientieren. Viele Dokumente wurden uns allerdings vorenthalten.

    Das Fazit: In den letzten zehn Jahren hat die Polizei in der Deutsch­schweiz mindestens zehn Menschen mit Gummigeschossen schwer verletzt. Es ist davon auszugehen, dass es noch weitere Verletzte gibt, die nie an die Öffentlichkeit gelangten.

    Gummi­geschosse werden in der Schweiz vor allem als Schrot­munition verwendet. Jeder einzelne Schuss besteht aus 28 bis 35 kleinen Projektilen aus Hart­gummi. Die Polizei setzt sie ein, um randalierende Gruppen auf Distanz zu halten. Ausserdem gibt es sogenannte Wucht­geschosse. Sie unterscheiden sich von der Schrot­munition dadurch, dass die Polizei auf eine bestimmte Person zielt (nicht auf eine Gruppe) und damit einen «Wirkungs­treffer» erzielen will.

    Diese Einsatz­zwecke lassen sich einem Dokument entnehmen, das wir von PTI Schweiz, dem Kompetenz­zentrum Polizeitechnik und -informatik, bekommen haben. Dabei handelt es sich um eine kaum bekannte, aber durchaus einflussreiche Organisation, die für die Harmonisierung von Polizeitechnik und Polizei­informatik zwischen den Kantonen zuständig ist.

    Das klingt harmlos. Bedeutet aber: Das Gremium prüft unter anderem die Waffen­systeme, die Schweizer Polizei­behörden einsetzen – und empfiehlt, wie sie anzuwenden sind. Diese Aufgabe nahm vor der Gründung von PTI Schweiz die Konferenz der kantonalen Polizei­kommandantinnen und -kommandanten (KKPKS) wahr. Weil gewisse Empfehlungen aus dieser Zeit stammen und die beiden Organisationen immer noch eng zusammen­arbeiten, schreiben wir im Folgenden jeweils von «PTI Schweiz/KKPKS».

    Zu den Waffen­systemen, die PTI Schweiz/KKPKS evaluiert, gehören auch Gummi­geschosse. Genauer: die vier Arten von Gummi­geschossen, die in der Schweiz eingesetzt werden.

    Die Polizisten müssen Mindest­distanzen von 5, 10 oder 20 Metern einhalten, wenn sie Gummi­geschosse abfeuern – ausser bei Notwehr, aber dazu später mehr.

    Mit den Wucht­geschossen sollen die Schützinnen auf die Gürtellinie zielen, mit der Schrot­munition auf den Rumpf oder den Oberschenkel. Wobei: Das mit dem Zielen ist so eine Sache – besonders bei der Schrot­munition, die die Polizei weitaus am häufigsten einsetzt.

    Je mehr Abstand der Schütze hat, desto breiter streuen die Gummischrot­projektile. Beim meistverbreiteten Gummischrot­typ können sich die einzelnen Projektile bei einer Schuss­distanz von 20 Metern auf einen Kreis von etwa 4 Metern Durchmesser verteilen.

    Mit anderen Worten: Die Polizei kann unmöglich auf eine bestimmte Körper­region zielen und diese exakt treffen.

    Gummischrot ist eine Waffe mit Flächen­wirkung, die gegen Gruppen eingesetzt wird. Und deshalb verletzt sie immer wieder auch unbeteiligte Menschen.

    Ein Einsatzmittel ohne gesetzliche Grundlage?

    Claudio Massoni will trotz seiner schweren Augen­verletzung zurück ins Alltags­leben finden. Er lernt einen neuen Beruf und kämpft gegen das Trauma, die Flashbacks und die Depressionen an. Das gelingt ihm oft, aber nicht immer. In einem neueren Arzt­bericht ist von einer chronifizierten post­traumatischen Belastungs­störung die Rede. Von Angst­zuständen und Schweiss­ausbrüchen, wenn er Polizistinnen begegnet. Und von Albträumen.

    Nun will Massoni den Kanton Zürich mit einer Staatshaftungs­klage zur Rechenschaft ziehen. Damit nimmt er einen langen, riskanten und kostspieligen Weg auf sich.

    Der einäugige junge Mann verlangt Schaden­ersatz und Genugtuung. Und dass der Kanton Zürich für den Polizei­einsatz in Kloten geradestehen muss, also für die Handlungen seiner Beamten haftet. Rechtsanwalt Philip Stolkin hält im Namen von Massoni fest:

    • Der Gummigeschoss­einsatz sei nicht notwendig gewesen. Die Schlägerei zwischen den rivalisierenden Fans habe schon zuvor beendet werden können – mit anderen und mit milderen Mitteln.
    • Der Einsatz habe auch friedliche Match­besucher betroffen, die nach Hause gehen wollten. Das verstosse gegen den Grundsatz, dass sich polizeiliches Handeln gegen die Störer richten müsse – gegen jene Personen, die den «polizei­widrigen Zustand» unmittelbar zu verantworten haben.
    • Die Polizisten hätten die Mindest­distanz von 20 Metern nicht eingehalten. Diese gilt immer – ausser bei einer Notwehr­situation. Und davon könne keine Rede sein.
    • Überhaupt fehle es für sämtliche Gummi­geschoss­einsätze an einer gesetzlichen Grundlage.

    Dieses letzte Argument des Zürcher Rechts­anwalts birgt Zündstoff. Bekäme er recht, dürfte die Polizei künftig keine Gummi­geschosse mehr einsetzen. Philip Stolkin betont die massive Verletzungs­gefahr, die von Gummi­geschossen ausgehe. Die Bundes­verfassung und die Europäische Menschenrechts­konvention verlangten für solche Fälle eine klare und genügend bestimmte Regelung auf Gesetzes­stufe. In einem kantonalen Gesetz bloss rudimentär festzuhalten, dass die Polizei «geeignete Einsatz­mittel» gebrauchen dürfe, genüge nicht.

    Ebenso wenig sei zulässig, den Einsatz von Gummi­geschossen in Verordnungen, Dienst­reglementen, internen Weisungen oder Einsatz­befehlen zu regeln. «Die gesetzliche Grundlage muss für jedermann zugänglich sein – nur so kann ein Macht­missbrauch verhindert werden», argumentiert Stolkin. Und da es an dieser Grundlage fehle, sei der Einsatz von Gummi­geschossen widerrechtlich.

    Das Verfahren vor dem Bezirks­gericht Zürich läuft noch. Beide Seiten kämpfen mit harten Bandagen.

    Verhältnismässig? Ansichtssache

    Der Kanton Zürich stellt unter anderem infrage, ob die schwere Augen­verletzung von Claudio Massoni überhaupt von einem Gummi­geschoss stamme. Sie könne auch die Folge eines Sport­unfalls sein, eines Sturzes oder eines Faust­schlags; Ereignisse, die irgendwann hätten stattfinden können. Schliesslich habe sich der Betroffene mit seiner Augen­verletzung nicht sofort an die Polizei gewandt. Erst durch die Staatshaftungs­klage habe man davon erfahren. Monate später.

    Und sollte Massoni doch durch ein Gummi­geschoss verletzt worden sein, so die Argumentation des Kantons Zürich, dann sei Massoni selbst schuld. Der Polizei­einsatz sei notwendig und verhältnis­mässig gewesen und regelkonform verlaufen. Der Betroffene hätte sich ja nicht in der «Gefahren­zone» aufhalten müssen.

    Interessant ist, dass sogar der Kanton Zürich von ein paar wenigen vermummten Fans spricht, die sich «besonders weit nach vorne» gestellt hätten. Sie hätten sich zwar nicht mehr geprügelt, aber Polizistinnen beschimpft.

    Nur: Warum gingen die Grenadiere nicht gegen die paar Störerinnen vor, sondern schossen in die Menschen­menge, die ja an diese Kreuzung geführt worden war? Und ist eine Beschimpfung, so unflätig sie sein mag, Grund genug für einen Gummi­geschoss­einsatz?

    Mit anderen Worten: Wer entscheidet darüber, wann, wie und warum Gummi­geschosse eingesetzt werden?

    Die Antworten finden sich vor allem in polizei­internen Weisungen, Dienst­anordnungen oder Schulungs­unterlagen, die nicht öffentlich sind. Die kantonalen Polizei­gesetze halten lediglich in groben Zügen fest, dass die Polizei zu «geeigneten Hilfs­mitteln» oder «geeigneten Einsatz­mitteln» greifen darf – unter Wahrung der Verhältnis­mässigkeit.

    Etwas mehr Hinweise liefert der Kanton Basel-Stadt auf seiner Website: «Steht die Kantons­polizei einer grösseren Gruppe von Aggressoren gegenüber, kann sie mit dem Distanz­mittel des Gummi­geschosses diese Gruppe aus der Entfernung in Schach halten oder zurückdrängen, ohne physische Gewalt einzusetzen.»

    «Ohne physische Gewalt» – das ist eine bemerkenswerte Bewertung von Gummi­geschossen. Zumal sie regelmässig zu schweren Verletzungen führen. Wie zum Beispiel im Fall von Iwan S.

  • 2 Mal von Gummigeschossen getroffen. Meine Narben zeugen davon. Einmal nicht ganz soooo unschuldig (in einem früheren Leben), einmal

    ziemlich heftig als vollkommen Unbeteiligter und ohne Vorwarnung, bzw. überraschend.

    Trotzdem - geht wohl (fast) nicht ohne, LEIDER.

    Ausser du wurdest wie ich mehrfach für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen und kannst keine Wässerchen trüben :blosswech:

  • Habe schon mehrfach erlebt, dass Gummischrott auf Gesichtshöhe geschossen wurde. Zum Glück hat es dabei aber niemanden erwischt. Es ist einfach nur unnötig und gefährlich und gehört verboten.

    Die Argumentation des Kantons Zürich der Betroffene sei selber Schuld ist zum kotzen. Nach dieser Begründung dürfte niemand mehr an ein Eishockey oder Fussballspiel beziehungsweise sein Demonstrationsrecht wahrnehmen. Auch dürfte man sich nie mehr in der Nähe einer solchen Veranstalltung aufhalten.

  • Die Polizisten, welche mit der Gummischrotkanone herumlaufen sind meiner Ansicht nach selten die „richtigen“ respektive gut ausgebildet dafür. Schon sehr oft als Zuschauer erlebt, wie die auf Augenhöhe 2-3m vor den Leuten damit herumhantieren und drohen.

    Die hatten weder die Ruhe noch Gelassenheit im Einsatz einen solchen wichtigen Job auszuführen.

    Aber was weiss ich schon…… :floet:

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