Krawalle (nicht nur in Zürich)

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    da sind wir schon zu zweit! aber nicht weil ich mit beiden entscheidungen leben kann, sondern weil die entscheidung mit diesem erstinstanzlichen urteil bereits in meinen sinn gefallen ist! solange rechtsunsicherheit herrscht - und die herrscht solange bis eine seite aufgibt oder das bundesgericht entscheidet - werden keine kurvensperren (kollektivstrafen) mehr ausgesprochen werden, wenn zwei dutzend 15 jährige, 2 stunden nach einem spiel, knapp 3 kilometer vom stadion entfernt, mit ein paar polizisten räuber und poli spielen. und dieser zustand kann jahre dauern.

    mit dem aktuellen richterspruch bleiben nur folgende 2 mögliche szenarien:

    - die unwahrscheinliche, dass alle das urteil akzeptieren und es niemand weiterzieht und das kaskadenmodell somit per sofort geschichte ist

    - die wahrscheinliche, dass die verlierer das nächst höhere gericht bemühen werden. und glaub mir, canepa wird es mitmachen bis nach lausanne. er hat (jetzt mit diesem erstinstanzlichen urteil) auch alle zeit der welt! und genügend finanzielle ressourcen sind auch vorhanden. kostet nicht alle welt, jedenfalls nicht ausserhalb der finanziellen möglichkeiten der familie canepa oder des fcz.

    ich bin aber jetzt schon gespannt, mit was für einem lustigen ersatzmodell die politiker nun kommen werden um das kaskadenmodell abzulösen.

    Du hast schon alles gelesen; oder? Insbesondere die NZZ, die ausgiebig auf den Statthalter eingeht?

    Die Kurvensperre gegen Lausanne war aus seiner Sicht widerrechtlich. Er hat explizit gesagt, dass es kein Grundsatzentscheid ist, und dass die Einschätzung in anderem Kontext (Sperre bei Risikospielen) anders ausfallen kann.

    Auch Zürich kann weiterhin Kurvensperren verfügen (die anderen Städte sowieso). Du machst dir da wahrscheinlich etwas vor ...

    • Offizieller Beitrag

    Du hast schon alles gelesen; oder? Insbesondere die NZZ, die ausgiebig auf den Statthalter eingeht?

    Die Kurvensperre gegen Lausanne war aus seiner Sicht widerrechtlich. Er hat explizit gesagt, dass es kein Grundsatzentscheid ist, und dass die Einschätzung in anderem Kontext (Sperre bei Risikospielen) anders ausfallen kann.

    Auch Zürich kann weiterhin Kurvensperren verfügen (die anderen Städte sowieso). Du machst dir da wahrscheinlich etwas vor ...

    zumindest mache ich mir vor in einem rechtsstaat zu leben! :mrgreen:

    wenn also zwei dutzend heranwachsende den max machen mit der polizei, dann ist nicht die tat an sich entscheidend, ob eine kurvensperre ausgesprochen wird, sondern der name des nächsten gegners! echt jetzt?

    • Offizieller Beitrag

    Die Zürcher Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart wollte Härte gegen Fangewalt zeigen. Doch nun kippt der Statthalter ihren umstrittenen Entscheid

    Mathis Kläntschi bezeichnet die Sperrung der FCZ-Fankurve als rechtswidrig. Er versetzt damit auch dem Kaskadenmodell der Schweizer Behörden einen Schlag.

    Fabian Baumgartner20.06.2025, 15.09 Uhr 4 min

    Karin Rykart reagierte mit Härte. Als es nach dem Heimspiel des FC Zürich gegen den FC Basel am 21. Januar 2024 zu Ausschreitungen gekommen war, verfügte die grüne Zürcher Sicherheitsvorsteherin eine Sperrung der Südkurve, der Fankurve des FCZ. Betroffen war das zehn Tage später stattfindende Heimspiel des Klubs gegen Lausanne-Sport.

    Die Massnahme war Teil des sogenannten Kaskadenmodells, mit dem die Behörden schweizweit härter gegen Fangewalt vorgehen wollten.

    Doch nun hat der Zürcher Statthalter Mathis Kläntschi einen Entscheid gefällt, der das Modell ins Wanken bringt. Er urteilte, die Sperrung der Südkurve im Stadion Letzigrund Ende Januar 2024 sei nicht verhältnismässig gewesen. Doch ganz fallenlassen will auch Kläntschi das Modell nicht.

    Der Statthalter musste sich mit dem Fall befassen, weil sich der FC Zürich gegen den Entscheid des Sicherheitsdepartements zur Wehr gesetzt hatte. Der Verein verlangte in einem Rekurs eine Neubeurteilung der Massnahme durch Kläntschi.

    Ausschreitungen bei Risikospiel als Auslöser

    Rykarts Massnahme war eine Reaktion auf Ereignisse am 21. Januar 2024. Nach dem Heimspiel hatten rund einhundert gewaltbereite FCZ-Ultras die Polizei angegriffen. Die Einsatzkräfte wurden dabei mit brennenden Fackeln, Rauchpetarden, Feuerwerk, Steinen und Flaschen beworfen. Zudem schoben die Gewalttäter Abfallcontainer auf die Fahrbahn, um die Strasse zu blockieren.

    Die Polizei reagierte mit Gummischrot und Wasserwerfern. Die Scharmützel dauerten auch dann noch an, als die Züge mit den Basler Gästefans den nahe gelegenen Bahnhof Altstetten längst verlassen hatten.

    Die Behörden sprachen danach von einem völlig sinnlosen Gewaltexzess. Die Attacken auf die Einsatzkräfte seien aufgrund ihrer Intensität als gravierend einzustufen, hielten sie in der Mitteilung fest. Sie reagierten deshalb mit dem Auslösen des Kaskadenmodells. Das Modell sieht abgestufte Massnahmen vor, um schweizweit einheitlich auf Ausschreitungen reagieren zu können. So sollen zum Beispiel Fankurven geschlossen werden, wenn es zuvor zu Fackelwürfen, Ausschreitungen und Verletzten gekommen ist.

    Doch die Schliessung der Südkurve war laut dem Statthalter nicht korrekt.

    In seiner 27-seitigen Verfügung vom 17. Juni hat Mathis Kläntschi den Rekurs des FC Zürich gutgeheissen. Er hält darin fest, die angeordnete Sperrung der Südkurve sei nicht verhältnismässig gewesen. Der Entscheid von Rykarts Sicherheitsdepartement sei rechtswidrig. Er auferlegt der Stadt deshalb auch die Verfahrenskosten.

    Im Zentrum von Kläntschis Entscheid steht der damalige Gast aus Lausanne. Das öffentliche Interesse an einer Sektorensperrung sei in diesem Fall nur gering gewesen, denn bei dieser Affiche sei es in der Vergangenheit nie zu Ausschreitungen zwischen den Fangruppierungen gekommen.

    Das zeigte sich auch beim Match selbst: Anhänger des Waadtländer Klubs kauften im Vorfeld sogar Tickets, damit FCZ-Fans beim Match mit ihnen im Gästesektor des Letzigrunds mitfiebern konnten. Rund 3000 Zürcher Fans befanden sich schliesslich im Gästesektor.

    Für Statthalter Kläntschi ist klar, dass die Interessen und Grundrechte der zahlreichen durch die Massnahme eingeschränkten, friedfertigen Matchbesucher mehr hätten berücksichtigt werden müssen. Es gehe zwar von jedem Fussballspiel ein gewisses Sicherheitsrisiko aus, doch das könne nicht als Rechtfertigung dafür dienen, für beliebige Spiele einschneidende Massnahmen anzuordnen.

    Kläntschi bilanziert deshalb: «Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die grundsätzlich zulässige Massnahme im vorliegenden Kontext wie eine Kollektivstrafe anmutet.»

    Ein Grundsatzentscheid gegen das Kaskadenmodell ist sein Entscheid jedoch nicht. Denn der Statthalter lässt durchblicken, dass seine Einschätzung bei einem Hochrisikospiel möglicherweise anders ausgefallen wäre.

    Ein solches gab es tatsächlich, und zwar nur gerade drei Tage nach den erwähnten Ausschreitungen beim Spiel gegen den FC Basel vom 21. Januar 2024. Doch ausgerechnet bei dem Derby gegen den Stadtrivalen GC, bei dem es immer wieder zu Gewalteskalationen kommt, verzichtete das Sicherheitsdepartement auf eine Sektorensperrung.

    Rykarts Departement argumentierte, für den FCZ wäre die Zeit zu knapp geworden, um die Auflage umzusetzen. Man habe sich deshalb entschieden, die Massnahme erst für das darauffolgende Spiel anzuordnen. Für Kläntschi ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar, wie er in seiner Verfügung festhält.

    Stadt prüft einen Weiterzug

    Der Entscheid des Statthalters ist ein weiterer Schlag für die Befürworter des umstrittenen Kaskadenmodells. Dieses wurde ursprünglich zwar von der Swiss Football League und den Behörden gemeinsam propagiert. Inzwischen sind die Akteure aber hoffnungslos zerstritten, Fanorganisationen machen offen Stimmung gegen das Modell.

    Wie es nun in Zürich weitergeht, ist unklar. Der FC Zürich schreibt in einer Stellungnahme, man nehme den Entscheid des Statthalters mit Genugtuung zur Kenntnis. «Kollektivstrafen sind im Grundsatz rechtswidrig und abzulehnen.» Es brauche einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten. Diesen Weg werde man nun entschlossen weiterführen.

    Beim Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich heisst es auf Anfrage lediglich, man werde die Verfügung nun prüfen und dann entscheiden, ob man die Sache an die nächsthöhere Instanz weiterziehen werde.

    Macht Kläntschis Entscheid Schule, hätte das Folgen in der ganzen Schweiz. Denn auch in anderen Kantonen könnten Sektorensperrungen nachträglich als widerrechtlich beurteilt werden. In Basel etwa wurde die Muttenzer-Kurve bei einem Heimspiel gegen Yverdon gesperrt. Auch dieser Match fällt nicht in die Kategorie der Hochrisikospiele.

    Ebenso wie der FC Zürich hat auch der FC Basel Rekurs eingelegt. Wie der «Blick» schreibt, wollen die Basler Schadenersatz einfordern, sollte das Urteil zu ihren Gunsten ausfallen.

    • Offizieller Beitrag

    auf meine frage: „sind kollektivstrafen mit rechtsstsatlichkeit kompatibel?“ sagt KI:


    Nein, Kollektivstrafen sind mit der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Ein Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip der individuellen Verantwortung, wonach nur derjenige bestraft werden darf, der eine konkrete Rechtsverletzung begangen hat. Kollektivstrafen hingegen treffen auch unschuldige Personen, was dem Rechtsstaatsprinzip der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung widerspricht.


    Erläuterung:

    • Rechtsstaatlichkeit:
      Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch die Bindung der Staatsgewalt an das Recht aus. Das bedeutet, dass staatliche Handlungen nur auf Grundlage des Gesetzes erfolgen dürfen und dass alle Bürgerinnen und Bürger vor dem Gesetz gleich sind.
    • Individuelle Verantwortung:
      Ein zentrales Element des Rechtsstaats ist die individuelle Verantwortung. Jede Person wird für ihre eigenen Taten zur Rechenschaft gezogen, und nicht für die Taten anderer.
    • Kollektivstrafen:
      Kollektivstrafen verletzen dieses Prinzip, indem sie eine ganze Gruppe von Menschen für die Taten einzelner bestrafen. Dies kann beispielsweise die Schließung eines Fußballstadions wegen Ausschreitungen einzelner Fans sein.
    • Gleichbehandlung:
      Kollektivstrafen führen dazu, dass unbeteiligte Personen mitbestraft werden, was gegen das Prinzip der Gleichbehandlung verstößt. Gerechtigkeit erfordert, dass jede Person nach ihren eigenen Taten beurteilt wird, nicht nach der Zugehörigkeit zu einer Gruppe.
    • Rechtsstaatliche Prinzipien:
      Die Rechtsstaatlichkeit umfasst weitere Prinzipien wie Rechtssicherheit, die Garantie der Grundrechte und die Sicherung der staatlichen Ordnung durch die Verfassung. Kollektivstrafen stehen im Widerspruch zu diesen Prinzipien.

    Daher ist es unvereinbar, Kollektivstrafen mit den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit zu vereinbaren.

    • Offizieller Beitrag

    Auch ich habe KI gefragt:
    "Sind Kurvensperrungen im Fussball nach Ausschreitungen , gemäss Kaskadenmodell, Kollektivstrafen oder gibt es einen Auslegungsrahmen, dass das eben nicht so ist?"

    Antwort:
    "Das ist eine spannende und auch juristisch heikle Frage. Kurvensperrungen im Rahmen des Kaskadenmodells können durchaus als Kollektivstrafen wahrgenommen werden – insbesondere, wenn sie ganze Fanblöcke treffen, obwohl nur ein kleiner Teil der Anhängerschaft an Ausschreitungen beteiligt war. Genau das ist einer der Hauptkritikpunkte der Swiss Football League (SFL) und der Klubs: Sie halten das Modell für einseitig und unverhältnismässig A B.

    Allerdings betonen die Behörden, dass das Kaskadenmodell nicht automatisch zu repressiven Massnahmen wie Kurvensperrungen führt. Es sieht eine gestufte Reaktion vor – zuerst Dialog und Prävention, erst bei wiederholten oder schweren Vorfällen folgen Sanktionen C. Das lässt durchaus einen Auslegungsspielraum zu, um individuelle Umstände zu berücksichtigen da nicht sofort pauschal bestraft wird.

    Kurz gesagt: Ja, Kurvensperrungen können als Kollektivstrafen wirken – aber das Modell versucht, durch gestufte Eskalation und Dialog genau das zu vermeiden. Ob das in der Praxis gelingt, ist eine andere Frage.

  • Auch ich habe KI gefragt:
    "Sind Kurvensperrungen im Fussball nach Ausschreitungen , gemäss Kaskadenmodell, Kollektivstrafen oder gibt es einen Auslegungsrahmen, dass das eben nicht so ist?"

    Antwort:
    "Das ist eine spannende und auch juristisch heikle Frage. Kurvensperrungen im Rahmen des Kaskadenmodells können durchaus als Kollektivstrafen wahrgenommen werden – insbesondere, wenn sie ganze Fanblöcke treffen, obwohl nur ein kleiner Teil der Anhängerschaft an Ausschreitungen beteiligt war. Genau das ist einer der Hauptkritikpunkte der Swiss Football League (SFL) und der Klubs: Sie halten das Modell für einseitig und unverhältnismässig A B.

    Allerdings betonen die Behörden, dass das Kaskadenmodell nicht automatisch zu repressiven Massnahmen wie Kurvensperrungen führt. Es sieht eine gestufte Reaktion vor – zuerst Dialog und Prävention, erst bei wiederholten oder schweren Vorfällen folgen Sanktionen C. Das lässt durchaus einen Auslegungsspielraum zu, um individuelle Umstände zu berücksichtigen da nicht sofort pauschal bestraft wird.

    Kurz gesagt: Ja, Kurvensperrungen können als Kollektivstrafen wirken – aber das Modell versucht, durch gestufte Eskalation und Dialog genau das zu vermeiden. Ob das in der Praxis gelingt, ist eine andere Frage.

    Ich bin kein Jurist, und empfinde Kurvensperren als Kollektivstrafen. Da spielt es auch keine Rolle, was irgendwelche Politiker, Juristen oder ChatGPT dazu meint.

    • Offizieller Beitrag

    Nur definierst nicht du (und auch nicht ich), was "rechtsstaatlich" ist.

    das ist durchaus korrekt! und zum guten glück ist das auch so...:wink:

    aber in diesem konkreten falle bestimmt alleine die definition des rechtsstaats per se, dass kollektivstrafen gegen den rechtsstaat und das völkerrecht verstossen. und wenn für taten einzelner ein vielfaches mehr an personen (mit-)bestraft werden als überhaupt an der tat beteiligt waren, ist das ohne jeglichen interpretationsspielraum ganz klar eine form der kollektivbestrafung. um das zu erkennen braucht es wirklich keinen richterspruch. auch ist es herzlich egal, ob "das Modell versucht, durch gestufte Eskalation und Dialog genau das zu vermeiden". auch ki attestiert dem modell nur den versuch dessen und glaubt nicht, dass es in der praxis auch gelingt. kann es auch nicht, weil eine kollektivstrafe keine abstufungen kennt und somit auch keine interpretationsmöglichkeiten zulässt. sobald an taten unbeteiligte menschen einer gruppe für taten anderer menschen derselben gruppe bestraft werden, ist es nun mal eine kollektivstrafe. ein bisschen kollektivstrafe geht genauso wenig wie ein bisschen schwanger.

    das kaskadenmodell erfüllt weder die vorgaben unserer grundgesetze und werte, noch ist es in irgend einer weise zielführend. klar, die gewaltfraktion unter den fans erfüllt dieselben werte selbstredend genauso wenig. auch sind ihre handlungen ebenso wenig zielführend. aber unrecht mit unrecht zu vergelten hat noch nie in der geschichte der menschheit funktioniert, sondern in der regel zu einer gewaltspirale geführt. dieses modell ist darum ein klassischer fehlschuss, ja rohrkrepierer. dies zu interpretieren und zu relativieren erscheint mir nur noch wie der letzte verzweifelte versuch der politik, ihren eigenen - aber absolut untauglichen - lösungsansatz eines bestehenden problems schön zu reden.

    der statthalter setzt dem argumentativen irrsinn noch die krone auf, indem er die korrektheit der bestrafung nicht von der eigentlichen tat, sondern vom nächsten gegner abhängig macht und mit dem namen des gegners auch noch mit prävention argumentiert. auf deutsch: da man gegen losan nie probleme hatte, war die strafe unzulässig, hätte man sie gegen basel ausgesprochen, hätte er evt. anders argumentiert!

    er hat also demnach tatsächlich das gefühl, dass sich das aussperren tausender südkürvler gegen basel (ohne die tatsächliche möglichkeit sich anderswo zu platzieren im stadion) präventiv auf mögliche krawalle ausgewirkt hätte! soviel fehlender sachverstand, ja inkompetenz, betreffend dieses themas, macht mir angst bei politischen/juristischen entscheidungsträgern! erklärt aber wenigstens, warum es dieses kaskadenmodell in seiner form überhaupt gibt.

    es braucht wohl tatsächlich das bundesgericht um auch die letzten verfechter dieses modells noch zur räson zu bringen. aber solange ist dieses modell immerhin eine „lame duck“ und darum mehr oder weniger sistiert. und das ist gut so! :nick:

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