- Offizieller Beitrag
Angriff gegen GC-Anhänger: FCZ-Fan kassiert Landesverweis
Von was man hier lesen kann: Gut so.
Aber:
"Ob der aus einer kurdisch-jesidischen Familie stammende Verurteilte nach Verbüssung seiner Strafe tatsächlich in sein Herkunftsland zurückkehren muss, werden die zuständigen Vollzugsbehörden zum gegebenen Zeitpunkt entscheiden müssen. Grundsätzlich gilt, dass niemand in ein Land ausgewiesen werden darf, wo er an Leib und Leben gefährdet ist."
D.h. wenn du einem Schweizer Bürger mit deiner Tat(en) Leib und Leben risikierst ist das soweit ok, als dass du zwar ins Gefängnis musst, aber nicht das
gleiche erleben darfst du ihm angetan hast. Ich - der weissgott nicht Rechts steht - sehe das ganz anders. Ich würde sagen: Tschüss, Tschäse, Tschau!!