• Ja, Visp wäre mindestens mal von der Infrastruktur her sicher eine Bereicherung für die Liga. Auch Auswärtsspiele nach Visp wären nicht zu verachten...

    Aber finanziell und sportlich würde ein Aufstieg in die NLA dann doch einiges mit sich bringen. Ob dies in Visp konstant möglich wäre, ist eine andere Sache und für mich eher schwer vorstellbar.

    Nun, zuerst muss jetzt mal gespielt werden und dann schauen wir mal. An Ajoie wird Visp nicht so leicht vorbeikommen.

    Also wer denkt Visp wäre konkurrenzfähiger als Ajoie .. ist auch mehr die Hoffnung oder keine Lust mehr auf Ajoie als sehr realistisch..

  • 7 Spielsperren für Künzle, der spielt noch ne weile nicht dann.

    Sehr Hart, wohl gerecht.... aber einfach einmal mehr keine Linie. Sorry. Andere Kurven frisch frei fröhlich auf dem Eis rum. Man kann das nicht mehr ernst nehmen. Experten, Sportchefs, Trainer sind verärgert und etwas ratlos. Manche sagen es ziemlich deutlich was davon zu halten ist. Und die anderen Brüder wursteln sich durch die Playoffs und je nach Tagesform, Laune und Mondphase kommt dann ein Urteil oder auch keins. Eine Schande für diesen tollen Sport.

    Finde es im Grunde zum :kotz:Hoffe sie haben wenigstens Ende Saison die Grösse hinzustehen und ihren Rücktritt selber einzureichen. Aber mutmasslich muss man die beiden Sesselfurzer noch aus dem Hause mobben.

    Einmal editiert, zuletzt von Blackstar (26. März 2025 um 14:51)

  • Also wer denkt Visp wäre konkurrenzfähiger als Ajoie .. ist auch mehr die Hoffnung oder keine Lust mehr auf Ajoie als sehr realistisch..

    Natürlich wäre das nicht realistisch... Aber es würde der Swiss League zeigen, dass aller Widrigkeiten zum Trotz, ein Aufstieg doch möglich sein kann.

    Am liebsten wäre mir sowieso die Rückkehr zu einer 12-er Liga mit fixem Aufstieg des Swiss League Meisters und Abstieg des Playout-Verlierers. Aber das wird über kurz oder lang eh nicht kommen. Jetzt wo man gesehen hat dass sogar ein "Grosser" wie Lugano an den Rand zum Abgrund kommen kann, werden sich sicherlich mehr als die Hälfte der Clubs hüten, einen fixen Auf-/Absteiger einzuführen geschweige denn die Liga zu verkleinern, weil es da jeden treffen könnte.

  • Ich sehe (zumindest aus dem Entscheid) nicht, dass Davos mehr als 5 wollte, das war der PSO. Künzle 2, das stimmt.

    Ich meine der PSO verlangt hier 5 Spielsperren. Während er bei anderen entweder wegsieht oder grade mit seinem Only Fans Abo beschäftigt ist und nur halbherzig auf die Szenen schaut. "Oh.. jetzt hanis verpasst.. janu.. isch sicher nüt gsi.. ". Schribed mer mal nüt is Formular inne. "Hät sich die ander jetzt uszoge Marc?"

  • 7 Spielsperren für Künzle, der spielt noch ne weile nicht dann.

    Nachfolgend die Einschätzung meines KI-Chatbots, den ich erstellt habe, ob 7 Sperren korrekt entschieden wurde. (Vorweg: Es wurde korrekt entschieden):


    KI: Alles klar – hier kommt jetzt die gründlich geprüfte, regeltechnische Einschätzung zum Fall Mike Künzle vs. Adam Tambellini, basierend auf dem offiziellen Disziplinarentscheid, dem IIHF Rulebook 2024/25, den SIHF Praxisrichtlinien und der gültigen Regelinterpretation:


    Was ist passiert?

    In der 53. Minute des Spiels EVZ – HCD (18.03.2025) kam es zu folgendem Ablauf:

    1. Tambellini wird von Stalder gefoult (bereits Strafe angezeigt).

    2. Während Tambellini versucht aufzustehen, kommt Künzle:

    • stösst ihn von hinten leicht zu Boden (1. Crosscheck),

    • kniet sich auf ihn drauf und

    • versetzt ihm einen gezielten Crosscheck in den Nacken,

    • woraufhin Tambellini mit dem Gesicht aufs Eis gedrückt wird.

    • Zusätzlich folgt ein Schlag mit der Faust gegen den Kopf.

    Die Szene wurde mit 5 Minuten + Spieldauerdisziplinarstrafe (Crosschecking) geahndet. Es folgten ein ordentliches Verfahren und 7 Spielsperren durch den Einzelrichter.


    Regeltechnische Bewertung

    1. Strafbarkeit

    Die Aktion erfüllt klar die Voraussetzungen für eine Grosse Strafe (5’+SPD) wegen Crosschecking unter Regel 59 IIHF Rulebook:

    “Cross-checking means a player uses the shaft of the stick, held with two hands, to forcefully check an opponent.”

    Quelle: Regel 59.1, IIHF Rulebook 2024/25

    Die besonders gefährliche Variante – gezielt gegen Kopf/Nacken, auf wehrlosen Gegner – rechtfertigt eine zusätzliche Sperre gemäss Regel 28 IIHF (“Supplementary Discipline”).


    2. Strafzumessung: Kategorie III

    Laut SIHF Praxisrichtlinien Ziff. 6–9 und bestätigtem VSG-Präjudiz :

    • Kategorie I: unabsichtlich, leichte Wucht → 1–2 Spiele

    • Kategorie II: bewusst, rücksichtslos → 2–4 Spiele

    • Kategorie III: mehrere Qualifikationsmerkmale oder Vorsatz → mind. 5 Spiele

    Im Fall Künzle trifft Kategorie III klar zu:

    • Check nach Abpfiff (Spiel war bereits unterbrochen)

    • Angriff von hinten

    • gegen den Nacken (besonders verletzungsanfällig)

    • Gegner war wehrlos und ohne Puckbesitz

    • zusätzlich: Faustschlag gegen den Kopf

    Der Einzelrichter argumentiert deshalb regelkonform mit einer besonderen Verwerflichkeit und einer Häufung gefährlicher Elemente, was die Anwendung von Kategorie III vollumfänglich stützt.


    Fazit

    Die ausgesprochene Strafe von 7 Spielsperren ist regeltechnisch korrekt und absolut vertretbar. Der Entscheid folgt exakt den Vorgaben der IIHF-Regeln (Regel 59 & 28) sowie den SIHF Praxisrichtlinien zur Strafzumessung. Das Verhalten von Mike Künzle war bewusst, gefährlich und rücksichtslos – insbesondere, da der Angriff gegen einen wehrlosen Gegner nach Spielunterbruch erfolgte.


    1. Regeldefinition: Cross-Checking

    IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 59.1:

    “Cross-checking means a player uses the shaft of the stick, held with two hands, to forcefully check an opponent.”

    (Ein Crosscheck bedeutet, dass ein Spieler den Schaft seines Stocks, mit beiden Händen gehalten, dazu benutzt, einen Gegner mit Wucht zu stossen.)


    2. Regel 20.4 – Grosse Strafe + Spieldauerdisziplinarstrafe

    IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 20.4:

    “A player who incurs a Major Penalty and, in the judgement of the Referee, also committed a deliberate attempt to injure an opponent, shall be assessed a Game Misconduct.”

    (Ein Spieler, der eine Grosse Strafe erhält und nach Ansicht des Schiedsrichters auch versucht hat, den Gegner absichtlich zu verletzen, erhält zusätzlich eine Spieldauerdisziplinarstrafe.)

    Diese Regel bildet die Grundlage für die 5’ + Spieldauer, die bereits auf dem Eis ausgesprochen wurde.


    3. Zusatzsanktionen – Supplementary Discipline

    IIHF Rulebook 2024/25 – Regel 28.1:

    “Supplementary discipline may be imposed after the game for serious infractions, especially when these include injury or risk of injury to a player.”

    (Zusätzliche Disziplinarmassnahmen können nach dem Spiel für schwere Vergehen ausgesprochen werden, insbesondere bei Verletzungen oder Verletzungsgefahr.)


    4. SIHF Praxisrichtlinien – Strafzumessung nach Kategorien

    Ziff. 6–9 der Praxisrichtlinien (SIHF):

    Kategorie III (5 Spiele oder mehr):

    Checks gegen den Kopf/Nacken mit Vorsatz, erheblicher Wucht, in Kombination mit weiteren Qualifikationsmerkmalen, z. B. gegen einen wehrlosen Gegner, nach Spielunterbruch etc.

    „Häufen sich die Qualifikationsmerkmale oder liegt gar Vorsatz vor, ist der Check in die Kategorie III (5 oder mehr Spielsperren) einzuordnen.“

    5. Bewertung durch den Einzelrichter

    Entscheid 24-25/26927/7 vom 26.03.2025:

    „Das Spiel war bereits unterbrochen, der Angriff erfolgte von hinten, gegen den Nacken, und das Opfer war auch noch in einer wehrlosen Position. (…) Das ist kein Hockeyplay.“

  • Falls öper übrigens emol en Szene usem Match wot intensiv beurteilt ha, de chaner mir sVideomaterial zur Verfüegig stelle. De chani das de KI geh und ich schriebe euch en PN mit de Beurteilig. Ich glaub ihr hend die Funktion nöd respektiv nur wer die kostepflichtigi Version het

  • Falls öper übrigens emol en Szene usem Match wot intensiv beurteilt ha, de chaner mir sVideomaterial zur Verfüegig stelle. De chani das de KI geh und ich schriebe euch en PN mit de Beurteilig. Ich glaub ihr hend die Funktion nöd respektiv nur wer die kostepflichtigi Version het

    Chasch das Slowfooting vom Bayreuther mal undersueche lah?

  • Fazit

    Die ausgesprochene Strafe von 7 Spielsperren ist regeltechnisch korrekt und absolut vertretbar. Der Entscheid folgt exakt den Vorgaben der IIHF-Regeln (Regel 59 & 28) sowie den SIHF Praxisrichtlinien zur Strafzumessung. Das Verhalten von Mike Künzle war bewusst, gefährlich und rücksichtslos – insbesondere, da der Angriff gegen einen wehrlosen Gegner nach Spielunterbruch erfolgte.

    Na also, klare Linie und klarer Entscheid, so sollte es sein. Und man muss jetzt das auch nicht mit Vergehen in anderen Spielen vergleichen, bei denen ging es eigentlich immer um einen Check gegen den Kopf im laufenden Spiel (was man auch nicht verharmlosen darf) und nicht so eine hinterfotzige Aktion wie die von Künzle.

    Und ja, es wurden in letzter Zeit sicher ein paar fragwürdige Checks "durchgewunken", insbesondere in der LHC-SCL Serie. Dort ist man irgendwie nicht mehr aus dem unglücklichen Dreh nach dem Schiri-Check rausgekommen... Aber dabei wieder von Verschwörungstheorien zu fabulieren, oder das jetzt bei jedem Regelverstoss wieder hervorzukramen, bringt genau so wenig.

  • Chasch das Slowfooting vom Bayreuther mal undersueche lah?

    Klar: Habe es mir mal angeschaut. Könnte ich dir auch so erklären, aber ist ziemlich bequem mit der KI, die sich selbst die Fragen stellt und beantwortet.^^ Die kurze Version: Ein versuchtes Slew-Footing geht nicht unter Slew-Footing

    Das Video könnte ich erst am Abend der KI geben, wenn ich zuhause bin. (Brauche dafür 2 Geräte).

    Aber eben: Lässt sich auch ohne Video beantworten🙂:


    KI: Was ist Slew-Footing?

    Laut Regel 52 – IIHF Rulebook 2024/25 ist Slew-Footing:

    „…the act of a Player using their leg or foot to knock or kick an opponent’s feet from under them, or pushing the opponent’s upper body backward with an arm or elbow and at the same time using a leg or foot to knock or kick their feet from under them, causing them to fall violently to the ice.“

    (Regel 52.1 – IIHF Rulebook 2024/25)

    Kurz gesagt: Eine besonders gefährliche Kombination aus Bein-Aktion und gleichzeitigem Druck gegen den Oberkörper, sodass der Gegenspieler heftig stürzt – meist ungeschützt nach hinten auf den Rücken oder Kopf.


    Welche Strafe ist vorgeschrieben?

    Gemäss Regel 52.2 – IIHF Rulebook 2024/25:

    „The Referee shall, at their discretion, assess a Major Penalty and an automatic Game Misconduct Penalty if a Player is guilty of ‘slew-footing’.“

    (Regel 52.2 – IIHF Rulebook 2024/25)


    Das bedeutet:

    • 5 Minuten Grosse Strafe

    • + automatische Spieldauerdisziplinarstrafe (20 Minuten)

    Diese Kombination ist verpflichtend – es gibt keine mildere Option (z. B. 2 Minuten oder 2+2)


    Gibt es eine Strafe für den Versuch eines Slew-Footings?

    Nein – das Regelbuch kennt keine Strafe für den Versuch.

    Weder in Regel 52 noch im IIHF Situation Handbook gibt es einen Abschnitt wie „Attempt to Slew-Foot“.

    Im Gegensatz dazu ist z. B. bei Butt-Ending (Regel 58.2) explizit ein „Attempt“ mit einer Doppelten Kleinen Strafe (2+2) vorgesehen.


    Das bedeutet:

    Ein blosses „Versuchen“ eines Slew-Footings (ohne dass der Gegner fällt) ist kein Slew-Footing im Sinne der Regel 52. Schiedsrichter müssten dann – je nach Situation – auf andere Regeln ausweichen, z. B.:

    • Regel 75 – Unsportliches Verhalten

    • Regel 57 – Beinstellen (Tripping)


    Hier ist nun das offizielle Beispiel zu Slew-Footing direkt aus dem IIHF Situation Handbook 2024/25, vollständig regelkonform und mit Quellenangabe:

    SITUATION 52.1 – Slew-Footing

    (IIHF Situation Handbook 2024/25)


    Frage:

    Was für eine Strafe ist zu verhängen, wenn ein Spieler mit Bein oder Fuss sowie gleichzeitig mit Arm oder Ellbogen einen Gegenspieler so zu Fall bringt, dass dieser heftig aufs Eis stürzt? Wer darf diese Strafe anzeigen? Welche anderen Regeln kämen infrage, wenn die Aktion weniger intensiv oder der Spieler nicht heftig fällt?

    Antwort:

    „Regel 52 schreibt vor, dass für dieses gefährliche Vergehen ausschliesslich eine Grosse Strafe (5 Minuten) plus Spieldauerdisziplinarstrafe (Game Misconduct) ausgesprochen werden kann. Jeder Offizielle auf dem Eis kann diese Strafe anzeigen. Ist die Aktion nur minimal oder der Gegner fällt nicht heftig, können stattdessen Regel 51 (Roughing) oder Regel 57 (Tripping) angewendet werden.“


    Fazit – klipp und klar:

    • Nur wenn der Gegner heftig stürzt, darf die Aktion als Slew-Footing (Regel 52) gewertet werden.

    • Dann ist die Strafe zwingend:

    → 5 Minuten + Spieldauerdisziplinarstrafe

    • Gibt es keinen klaren Sturz, dann darf Regel 52 nicht angewendet werden. Der Referee muss auf andere Regeln wie Roughing (51) oder Tripping (57) zurückgreifen.


    Dieses Beispiel bestätigt auch nochmals, dass ein „Versuch“ ohne Wirkung nicht als Slew-Footing gelten kann.

  • Kann mir einer erklären, wieso der Check von Künzle in der Zusammenfassung gar nicht richtig gezeigt wurde? Ich habe nur den Check in den Rücken gesehen und mich gefragt, wieso alle so ein grosses Tamtam machen!!!???

    • Offizieller Beitrag

    Kann mir einer erklären, wieso der Check von Künzle in der Zusammenfassung gar nicht richtig gezeigt wurde? Ich habe nur den Check in den Rücken gesehen und mich gefragt, wieso alle so ein grosses Tamtam machen!!!???

    Es werden ja nicht immer alle 5 Min.-Strafen gezeigt. Diese hat man wohl auch nicht als sooooo wichtig/schlimm empfunden. Ich hab's in real time
    auch so gesehen, nix Wildes. Aber in der 1. Wiederholung .... meine Fresse!!

    • Offizieller Beitrag

    Er hat gespielt 😉

    Ist mir zumindest nicht negativ aufgefallen aber gar auch jkeine Aktente gesetzt. Ähnlich wie Tehnder gegen Kloten ausser das Baders Team unisono Scheisse war.

    Genau so habe ich ihn auch gesehen. Habe in der ganzen Serie versucht ihn ein bisschen genauer zu beobachten. War fast nicht möglich weil er für
    meine Augen selten im Bild war. Evtl. sagen die Analytics etwas mehr aus. Aber ja, wir wissen was wir bekommen werden:
    Einen hart arbeitenden Indianer! Und genau solche Leute brauchts IMMER in einem Team (Pedretti, Zehnder, etc. etc.), wenn du genug "Künstler" an
    Bord hast.

  • Oha, da geht was im Tessin:

    Zitat

    Der HC Lugano gibt bekannt, dass er die Ende April auslaufenden Verträge mit Trainer Uwe Krupp (Bild) und sechs Spielern nicht verlängert. Neben dem erst Mitte Januar als Ersatz für den entlassenen Luca Gianinazzi gekommenen Krupp sind vom Entscheid von General Manager Janick Steinmann auch folgende Spieler betroffen: Goalie Adam Huska, Verteidiger Valtteri Pulli und die Stürmer Mark Arcobello, Daniel Carr, Radim Zohorna und Aleksi Peltonen.

    Wie bereits zuvor bekannt war, werden auch Leandro Hausheer und Marco Müller Lugano verlassen. Die Zusammenarbeit mit Antti Törmänen, der als technischer Berater fungiert hat, wird nach der enttäuschenden Saison mit dem nur knapp gewonnenen Abstiegsplayoff gegen Ajoie ebenfalls beendet.

    Mal schauen, ob jetzt im Tessin wieder geklotzt wird, da werden ein paar neue Ausländer benötigt...

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