- Offizieller Beitrag
Schtier, ich weiss:
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Am 31. Juli, am 1. August sowie am 31. Dezember zwischen 18 und 01 Uhr des Folgetages ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk gestattet.
ABER (wänn mer scho debi sind):
Das Kaufen und Mittragen von privatem Feuerwerk ist 100% erlaubt. Nur eben das Abbrennen nicht........