5-0 Forfaitniederlage für gegen EVZ

  • Zitat von Larry

    Den Verlustschein kann sich Zahner dann ins Büro hängen.

    dass der evz und der zsc nie zu diesem geld kommen werden, ist mir auch klar. es geht aber ums prinzip und um prophylaktische massnahmen.

    1. sollen ruhig alle wissen, dass man nicht einfach mit allem durchkommt und

    2. bei genauerem nachdenken, findet es der eine oder andere potentielle nachahmungstäter vielleicht gar nicht sooooo romantisch, sein leben lang sozialhilfeempfänger zu sein und zu wissen, dass man nie ein normales leben wird führen können.

    gruess roli c.

    NieUsenandGah

  • Zitat von snowcat

    ich hoffe, der evz und zsc ziehen das auch wirklich durch! dieses exempel braucht es genau so, wie jenes vom 5:0 forfait sieg für zug!

    http://www.blick.ch/news/schweiz/r…n-zahlen-131681

    gruess roli c.

    Die 110'000 CHF als zivilrächtlichi Forderig bime Spielabbruch würed eigetli als Abschreckig lange. Dass de ZSC de Match 5:0 verlürt, isch ungrächt und hät nüt mit Exempel statuiere z tue.

    Geil isch, dass Zug grad nach dem 5:0 in Langnau 5:0 untergange isch :cool:

    Geistermeister 2022 ZSC Lions

  • Zitat von ZüriBueb

    Die 110'000 CHF als zivilrächtlichi Forderig bime Spielabbruch würed eigetli als Abschreckig lange. Dass de ZSC de Match 5:0 verlürt, isch ungrächt und hät nüt mit Exempel statuiere z tue.

    Geil isch, dass Zug grad nach dem 5:0 in Langnau 5:0 untergange isch :cool:

    alles was idioten von einem unsinn abhalten kann, hat sehr wohl exemplarische wirkung und daher geht das 5:0 vom evz als exempel voll in ordnung.

    ausserdem ist dieses forfait ja nicht aus der luft gegriffen oder eine erfindung des einzelrichters, sondern lediglich die umsetzung des "artikel 16, absatz 4, des reglementes für den spielbetrieb" und somit auch nicht ungerecht.

    das dieser artikel alles andere als glücklich und perfekt ist, weiss ich auch, aber um endlich mal ein exempel zu statuieren, war bzw. ist er durchaus brauchbar!

    gruess roli c.

    NieUsenandGah

  • Zitat von snowcat

    alles was idioten von einem unsinn abhalten kann, hat sehr wohl exemplarische wirkung und daher geht das 5:0 vom evz als exempel voll in ordnung.

    ausserdem ist dieses forfait ja nicht aus der luft gegriffen oder eine erfindung des einzelrichters, sondern lediglich die umsetzung des "artikel 16, absatz 4, des reglementes für den spielbetrieb" und somit auch nicht ungerecht.

    das dieser artikel alles andere als glücklich und perfekt ist, weiss ich auch, aber um endlich mal ein exempel zu statuieren, war bzw. ist er durchaus brauchbar!

    gruess roli c.

    also das 5:0 wird den idioten ganz sicherlich nicht kratzen von daher ist es sportlich gesehen nicht richtig, was die rechtlichen Schritte betrifft bin ich einverstanden. Ich denke aber das Mc Sorley mit seinem Verhalten mehr Schaden anrichtet und die Jugendlichen gerade zu agressiven Taten anstiftet.

    Gruss Lolo

  • Zitat von Lolo

    also das 5:0 wird den idioten ganz sicherlich nicht kratzen von daher ist es sportlich gesehen nicht richtig, was die rechtlichen Schritte betrifft bin ich einverstanden. Ich denke aber das Mc Sorley mit seinem Verhalten mehr Schaden anrichtet und die Jugendlichen gerade zu agressiven Taten anstiftet.

    Gruss Lolo

    ihn kratzt das 5:0 vielleicht nicht, aber nachahmungstäter dürften sich nun schon zweimal überlegen, was sie in zukunft so tun oder eben nicht tun. darum bin ich in diesem fall der meinung, dass der entscheid über dem sportlichen zu stehen hat, was er ja auch tut. denn rein sportlich gesehen ist er sicher falsch.

    und ob man das verhalten eines cholerikers an der bande als schlimmer einstufen will, als die tat von jemandem, welche im extremfall in einer massenpanik enden kann...ich überlasse die antwort dir!

    gruess roli c.

    NieUsenandGah

  • Zitat von Larry

    Da hat einer ein bisschen Rauch abgelassen in Zug, passiert ist gar nichts.

    Da macht einer im Militär eine Bootsfahrt, fünf (!!!!!) Personen sterben (!) und er kriegt 18 Monate bedingt plus eine Busse von Fr. 100 (ein Witz!), sprich: Gar nix!

    Wenn schon dann zuerst mal bei den schweren Fällen ein Exempel statuieren!

    DANKE!

  • Zitat von Larry

    Da hat einer ein bisschen Rauch abgelassen in Zug, passiert ist gar nichts.

    Da macht einer im Militär eine Bootsfahrt, fünf (!!!!!) Personen sterben (!) und er kriegt 18 Monate bedingt plus eine Busse von Fr. 100 (ein Witz!), sprich: Gar nix!

    Wenn schon dann zuerst mal bei den schweren Fällen ein Exempel statuieren!

    wer sagt denn, dass das eine das andere ausschliessen soll? ich sicher nicht...

    gruess roli c.

    NieUsenandGah

    • Offizieller Beitrag

    Leider bewegt sich in dieser Richtung rein gar nichts, obwohl Regierungsratskandidat Josic dauernd das Gegenteil behauptet.

    Aber gerade seine Genossen haben die Gesetze nun über Jahrzehnte verwässert.

    Die letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz wurde an dem dreifachen Mörder Hans Vollenweider im Kanton Obwalden vollzogen. Er wurde am 23.6.1939 festgenommen, und nach langen Gerichtsverhandlungen wurde schliesslich sein Gnadengesuch abgelehnt. Er wurde am 18.Oktober 1940 in Sarnen, mittels der von Luzern ausgeliehenen Guillotine, hingerichtet.

    Es war mal ganz anders....innert "nur" 70 Jahren von der Todesstrafe zur Kuscheljustiz.

  • Zitat von snowcat

    also das mit der Massenpanik kann ich mir einfach nicht vorstellen wegen etwas Rauch, wo ja klar ersichtlich war das es sich nicht um einen Brand handelt. Zudem hat der Idiot im Gegensatz zu Sorley keine Vorbildfunktion und wenn ich das Niveau unserer Trainer im Nachwuchsbereich (spreche vom Fussball) anschaue mache ich mir da schon mehr Sorgen. Der Fisch stinkt bekanntlicherweise am Kopf und unsere Jugend lebt das was sie von uns vorgelebt bekommen.

    Gruss Lolo

  • Zitat von Larry

    Leider bewegt sich in dieser Richtung rein gar nichts, obwohl Regierungsratskandidat Josic dauernd das Gegenteil behauptet.

    Aber gerade seine Genossen haben die Gesetze nun über Jahrzehnte verwässert.

    Die letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz wurde an dem dreifachen Mörder Hans Vollenweider im Kanton Obwalden vollzogen. Er wurde am 23.6.1939 festgenommen, und nach langen Gerichtsverhandlungen wurde schliesslich sein Gnadengesuch abgelehnt. Er wurde am 18.Oktober 1940 in Sarnen, mittels der von Luzern ausgeliehenen Guillotine, hingerichtet.

    Es war mal ganz anders....innert "nur" 70 Jahren von der Todesstrafe zur Kuscheljustiz.

    also am leben lassen würde ich den rauchverursacher von zug schon... :rofl:

    im ernst: das oben beschriebene beispiel ist genau das andere extrem unserer heute praktizierten kuscheljustiz, welche praktisch keinen präventiven charakter mehr hat.

    aber einer der grossen schwachpunkte unserer gesellschaft, ist doch die tatsache, dass wir immer zuerst die andern auffordern zu handeln, bevor auch wir damit beginnen. das resultierende ergebnis ist - zumindest in den meisten fällen - stillstand!

    die heutige justiz ist ein ziemlich direktes ergebnis der 68-er bewegung. aber trotzdem würde ich nicht allzu stark mit dem finger auf die genossen zeigen. denn meines wissens war in den letzten 4 jahrzehnten, die linke in der legislative (kantonal und national) immer in der minderheit. also kamen die heutigen gesetze nur unter gütiger mithilfe der bürgerlichen zu stande!

    so nebenbei bin ich der 68-er bewegung schon auch dankbar, dass gewisse gesellschaftliche konventionen aufgehoben wurden…davon haben wir alle profitiert in unserem leben. der preis den wir allerdings dafür zahlen ist relativ hoch.

    gruess roli c.

    NieUsenandGah

  • Zitat von Larry


    Es war mal ganz anders....innert "nur" 70 Jahren von der Todesstrafe zur Kuscheljustiz.

    das nännt mer vernunft. ebs kuscheljustiz isch cha jede sälber entscheide. das d'toderschtraf aber e schweinerei isch sött jedem klar sii.

    wahnsinn die diskussione da ine. wie wänner en schwerverbrecher wär. unfassbar. :sad:

    • Offizieller Beitrag

    Larry

    he jetzt mal im Ernst, es git sicher 1000 Biespiel fürs zu laschi Straffmass i dä Schwiiz und Du bringsch das Biespiel mit em Militärtyp:-o
    Findi ganz schwach! Dä hät nie d'Absicht gha au nur eim z'schade, er hät en Scheiss gmacht und en Fähler wo jedem chönti passiere und hät s'Päch gha, dass d'Konsequenze so dramatisch usgfalle sind! Glaubsch nöd er isch au scho gstraft durs Gwüsse und dadurch dass er bis as Läbensänd muess dämit umgah für dä Tod vo so vielne Mänsche verantwortlich zsii!?
    Zum grad allne dä Wind zu dä Sägel us näh...ich finds nöd entschuldbar was er gmacht hät und er muess bestraft werde aber anderst als en Mörder oder Vergewaltiger....mini Meinig!

    Weisch en Mörder oder Vergewaltiger handlet mit Vorsatz und dä bereut i dä Regel nöd mal sini Tat....

    Weisch glaub was ich mein.....isch eifach es Scheissbiespiel gsii für eusi tatsächlich vorhandeni Tubeli- und Kuscheljustiz

    Gruess
    Thomi

  • larry

    wenn du fahrlässigkeit härter bestrafen möchtest, dann werden sich in zukunft keine militärische oder zivile führungskräfte mehr finden lassen.

    der kadi wollte niemand verletzen oder töten. er missachtete fahrlässig seine sorgfaltspflichten. mit schrecklichen folgen notabene.

    ohne ahnung vom strafrecht und seiner dogmatik sollte man nicht pauschal urteilen.

    zudem ist die ursache der zu weichen strafen oftmals gar nicht das geltende gesetz de lege lata, sondern dass strafrichter den vorhandenen strafrahmen bei weitem nicht ausschöpfen.

    • Offizieller Beitrag

    Ah, dann sind wir ja gleicher Meinung. Habe dich bis jetzt irgendwie falsch verstanden, wobei ich zugeben muss, oft nur überflogen zu haben hier, weil's teilweise ins Lächerliche abdriftet.

    Was den Kadi vom Böötlifahren angeht, sehe ich das übrigens auch gleich wie Thomi. Der arme Kerl hat wohl schon genug bezahlt für seinen Fehler und es bringt auch keinen zurück zu den Lebenden, wenn er jetzt noch mehr büssen muss. Das ist bei einem Mord zwar auch so, aber das ist ein anderes THema.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Larry

    Den Verlustschein kann sich Zahner dann ins Büro hängen.

    Der Verlustschein ist 10 Jahre gültig. Dann kannst du - auf diesem basierend - die nächste Betreibung einleiten und einen neuen Verlustschein erwirken. usw. usw.

    Mit 17 hätte ich das nicht bezahlen können. Heute sähe das anders aus ....

    Nicht wenige Leute können sich im laufe ihrer Berufslaufbahn 100'000 auf die hohe Kante legen .... (ok. seine Motivation dürfte definitiv tiefer sein; aber vielleicht hat er ja einen reichen Onkel in Amerika von dem er noch nichts weiss)

    Durchziehen!

  • Letztlich läuft das ja auf eine "Bürgerwehr" auf den Rängen hinaus, sprich die Fans sollen unter sich für Ordnung sorgen. Die sogenannte "Security", welche sich meist bei den Eingängen herumdrückt, ist in den Fankurven nicht wirklich präsent. In einigen Stadien mag das "Beobachten" von unten (wie z.B. in Zug) in gewissen Fällen noch halbwegs vernünftig sein, um offensichtliches zu unterbinden. Wenn's aber erstmal brennt oder raucht, nützt das auch nichts.

    Wie man Fankurven in grösseren Stadien - z.B die Stehrampe in Bern - mittels Security "im Griff" haben soll, ist mir nicht klar. Denn die vielgerühmte Videoüberwachung mag - ex post - die Identifikation des Täters ermöglichen, die Tat an sich verhindert sie nicht. Da müsste ja jedes 5e Ticket in den Fansektoren an Personen der Security herausgegeben werden, welche dann flächendeckend die Zuschauer in ihrem Umfeld beobachten müssten. Ist wohl kaum eine praktikable Lösung.

    Oder, wie eingangs gesagt, es bilden sich "Fan-Bürgerwehren". Das mag bis zu einem gewissen Grad wünschbar und nötig sein, ist wohl aber auch nicht völlig problemfrei.

    Stellt sich die Frage, weshalb man beispielsweise im englischen Fussball die einstmals katastrophale Situation in den Griff bekommen hat, in der CH aber seit Jahren an Ort tritt.

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