Zitat von BalzDas ist ein ziemlich einfaches Weltbild, welches leider mit dem juristischen Alltag überhaupt nichts gemein hat.
Die Rekursmöglichkeit besteht ja genau, um herauszufinden, ob er richtig entschieden hat. Erst wenn die Rekursinstanz seinen Entscheid bestätigt (was Rechtsmittelinstanzen grundsätzlich lieber machen als Entscheide zu kehren), kann man sagen, dass er "das Gesetz" (obwohl ich nicht wusste, dass der Verband so weitreichende Kompetenzen hat, dass er nun sogar Gesetze erlassen kann) richtig angewendet hat. Denn "anwenden" alleine reicht ja nicht, sondern vielmehr müssen sie richtig angewendet werden (und zwar auch Verbandsregeln, nicht nur Gesetze).
WORD!
Gesetze nehmen niemandem das Denken ab. Es gibt keine Gerechtigkeitsmaschine, bei der man einfach das, was sich abgespielt hat, einprogrammieren kann und die dann die entsprechende Verurteilung liefert. Das hat - wie in unserem Fall - Folgen, nämlich dass, wenn die Maschine eine Abweichung vom Grundfall nicht erkennt, zu Schlüssen kommt, die nicht gewollt sind.
Ist es Sinn dieser Regelung, es zu verunmöglichen, dass Fans ein Spiel zum Abbruch bringen können, das die eigene Mannschaft verliert? Eigentlich ja, scheint logisch!
Oder geht es mit dem Gesetz tatsächlich - und nach dem heutigen Urteil scheint es so - darum, dass, wenn der Sicherheitsdienst nicht in der Lage ist, den Gebrauch verbotener Gegenstände zu unterbinden, die gesamte Fankurve mit dieser Aufgabe zu betrauen? Schlimmer als in Staaten, in denen jeder Dritte dem Geheimdienst angehört?
Der Entscheid ist skandalös. Auch skandalös fände ich es, wenn der ZSC im Falle eines Wiederholungsspiels allfällige Kosten des EV Zugs übernehmen würde. Der ZSC kann noch viel weniger für diesen Vorfall als Zug es kann, das wegen des Baus des neuen Stadions eine katastrophale Stadionbelüftung hat (Abgesehen vom Versagen des Sicherheitsdienstes).
Ich rechne damit, dass der Entscheid von der nächsten Instanz aufgehoben wird.