5-0 Forfaitniederlage für gegen EVZ

  • Die Wertung macht insofern Sinn, als dass beim alten Urteil der EV Zug zu Unrecht 3 Punkte und 5 Tore mehr auf dem Konto hatte. Dadurch war er gegenüber den anderen Mannschaft bevorzugt. Der ZSC ist nun nach wie vor sportlich bestraft und hat nicht viel davon, dass Zug nun wieder drei Punkte weniger hat. Es war schon von Anfang an meine Auffassung, dass beide Clubs herzlich wenig für das Vorgefallene können. Aber auch dass der ZSC sicher nicht mehr Schuld ist als der EV Zug.

    Die wörtliche Anwendung des Reglements wäre in diesem Fall stossend gewesen.

    Geistermeister 2022 ZSC Lions

  • Zitat von Reto

    Wozu hat man denn ein Reglement?

    Um einem Richter die Möglichkeit einzuräumen, in einem entsprechenden Fall so zu handeln. Ohne Reglement gäbe es gar keine Grundlage, um in mutwillig abgebrochenes Spiel, dass dafür abgebrochen wurde, um eine Niederlage der eigenen Mannschaft abzuwenden, mit 5:0 zu werten.

    Geistermeister 2022 ZSC Lions

  • Begründung:

    Zug-ZSC wird ohne Punkte gewertet

    Donnerstag, 10. Dezember 2009, 14:25 Uhr - Martin Merk
    Das Verbandssportgericht hat den Rekurs der ZSC Lions abgewiesen, die Wertung des Spiels EV Zug - ZSC Lions jedoch geändert. Es wird nun 0:0 gewertet ohne Punkte für die beiden Teams.
    Das Verbandssportgericht hat den Entscheid des Einzelrichters grundsätzlich bestätigt, der eine 5:0-Forfaitniederlage gegen die ZSC Lions bestimmt hatte, hinterfragte aber zusätzlich auch Rolle des EV Zug bezüglich der Sicherheitsaufgaben. Weil der EV Zug seine Pflichten verletzt habe, wird das Spiel damit mit einer "doppelten Forfaitniederlage" gegen beide Clubs gewertet. Die Verfahrenskosten von 10 000 Franken (Rekord im Eishockey) wird je zur Hälfte von den beiden Clubs getragen.

    "Es ist ein sehr wichtiger Entscheid, ein sportpolitischer Leitentscheid. Es ist der erste Entscheid im Schweizer Sport, der sich mit einem Spielabbruch befasst und Probleme mit Fanbewegungen waren zuletzt öfters in den Medien", sagte der Präsident des Verbandssportgerichts, Dr. Beat G. Koenig. Deshalb traten zwei der drei Richter auch erstmals in der Geschichte des Gerichts vor die Medien.

    Der 30-seitige Entscheid basiert auf Abklärungen mit den Clubs, Liga, Schiedsrichter, Polizei und Feuerwehr sowie den Stellungnahmen, wobei die letzte am Montag vom ZSC eintraf. Zur Anwendung kamen das Reglement für Spielbetrieb, für Ordnung und Sicherheit und die Statuten der Nationalliga.

    Das 0-Punkte-Urteil gegen beide Clubs ist der Entscheid in zweiter Instanz zum Spielabbruch vom 9. Oktober zwischen dem EV Zug und den ZSC Lions in der Zuger Hertihalle. Das Rauchpulver wurde in vier Säcke abgefüllt und von mehreren Personen in Unterhosen in die Halle geschmuggelt. Der 17-jährige Haupttäter habe viereinhalb Liter Bier konsumiert. Durch den Rauch, der je nach Angabe vier bis zehn Minuten brannte, wurde das Spiel in der 3. Minute unterbrochen und letztendlich abgebrochen. Der Entscheid der beiden Clubs mit der Ligaführung, das Spiel an einem späteren Datum zu wiederholen, liess sich nicht mit dem Reglement vereinbaren und landete damit bei den Hockeyjuristen.

    Viel Arbeit gab es somit für den Vorsitzenden in diesem Rekursverfahren, Dr. Michael G. Noth. "Wir sind an die Reglementen gebunden und können nicht einfach im Sinne des Sports entscheiden, wie es so schön hiess. Das Spiel ist das eine, das Reglement etwas anderes", sagt Noth. Dabei stellten sich für ihn vier Fragen, die er uns auch gleich beantwortete:

    * Kann die Liga mit den Clubs über einen Abbruch entscheiden, oder ist dies die Kompetenz des Schiedsrichters? Einzig der Schiedsrichter kann über einen Spielabbruch bestimmen. Damit ist das Reglement entsprechend zu behandeln.
    * Ist das Anzünden von pyrotechnischem Material ein Akt von höherer Gewalt? Nein, die Reglemente sehen unmissverständlich vor, dass dies kein Fall von höherer Gewalt ist. Dies ist auch in der internationalen Rechtslehre unbestritten.
    * Unter welchen Voraussetzungen muss ein Gastclub für das Fehlverhalten seiner Anhänger einstehen? Der ZSC habe zuerst bestritten, dass es ein Fan von ihnen ist. Die Richter sind jedoch anderer Auffassung. Es hat sich erweisen, dass er zwei Jahre lang regelmässig an Spiele ging, auch an Auswärtsspielen und selbst im Ausland. Selbst wenn er keine Saisonkarte hatte, gilt er damit als Anhänger. Gemäss Reglement haftet der Gastclub für "störende Einflüsse von Zuschauern" seiner Fans, dies mit einer Forfait-Niederlage. Auch international gilt diese so genannte Kausalhaftung, selbst wenn der Club kein Verschulden trägt, wie das internationale Sportgericht CAS in Lausanne auch schon entschieden hat und es im Schweizer Fussball ebenfalls üblich ist.
    * Und unter welchen Voraussetzungen muss der Heimclub dafür einstehen und reagieren beim Abbrennen von pyrotechnischem Material? Der EV Zug hat sein Pflichtenheft nicht genügend erfüllt. Die Sicherheitsverantwortlichen hätten erkennen müssen, dass sie hätte intervenieren müssen. Der EV Zug sagte aus, dass man nicht wusste, was es für Material ist, deshalb habe man nichts gemacht. Noth wirft dem EVZ eine grobe Pflichtverletzung vor, weil man auf gut Glück abwartete und keine Ahnung hatte, was zu tun ist, gerade auch im Wissen, dass die Entlüftungsanlage nicht mehr voll funktionstüchtig ist (jedoch von der Liga bewilligt). Der EVZ entgegnete, dass kein Vordringen zum Rauch nötig gewesen wäre wegen der gewalttätigen Atmosphäre der ZSC-Fans. Der Richter entgegnete, dass der EVZ bei einem als Hochrisikospiel eingestuften Spiel genügend und gut ausgerüstete Sicherheitsleute hätten vor Ort haben müssen, und auch die passende Löschmittel (Sand) vor Ort hätte haben müssen. Hätte der EV Zug korrekt interveniert, wäre es wahrscheinlich nicht zum Spielabbruch gekommen.


    Wenn beide Mannschaften eine Forfait-Niederlage verursachen, kommt es gemäss Reglement zur Wertung von 0:0 ohne Punkte. Dies soll auch für Clubs gelten, so das Fazit des Richtertrios.

    "Ziel für alle muss es sein, dass eine Familie beruhigt an Eishockey-Spiele kann", sagt Noth, und entsprechend habe man entschieden, "wir hätten die Kompetenz gehabt, zusätzlich Bussen bis zu 100 000 Franken und Geisterspiele aufzuerlegen, jedoch davon abgesehen, weil bei beiden Parteien keine böse Absicht dahintersteht."

    Hinweis: Aus technischen Gründen wird das Spiel derzeit auf hockeyfans.ch aus der Tabelle vollständig gestrichen, es gilt jedoch als "gespielt" mit 0 Punkten und 0:0 Toren.

  • Zitat von Reto

    Wozu hat man denn ein Reglement?

    Naja, sie haben ja das Reglement angewendet. Nur hat der EVZ (wie ja bereits damals auch auf diesem Forum bereits bemängelt) halt einfach auch seine Pflichten verletzt im Umgang mit dieser Situation. Deshalb haben sie diese beiden Pflichtverletzungen gemäss Reglement "aufaddiert" und beide gleichmässig bestraft.

  • Ein Wiederholungsspiel wäre sinnvoll gewesen, auf diesen Nenner sind ja beide Teams bereits am fraglichen Abend gekommen bzw. haben in diese Richtung tendiert.

    Mit einem Wiederholungsspiel könnte das Duell sportlich entschieden werden. Der Sürmel hingegen soll massiv bestraft werden und für alle Unkosten zur Rechenschaft gezogen werden.

  • Mmmh, da ist der ZSC aber sehr gut weggekommen (und das hat nichts mit dem ZSC als solches zu tun).

    Eine lächerliche Busse, 0 Punkte (auch für den Gegner). Ob das für potentielle Vollpfosten in Zukunft abschreckende Wirkung haben wird, mag ich mal zu bezweifeln.

    Für den EV Zug ist dieses Urteil etwa das Worst Case Szenario. Sie werden gleich hart wie die Verursacher-Seite bestraft und haben zudem noch Ticket-Rückforderungsanträge am Hals.

    Als Zug-Verantwortliche würde ich das nicht auf mir sitzen lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Champs-de-Mars (11. Dezember 2009 um 09:31)

    • Offizieller Beitrag

    De Chlaus hät kei Freud:

    «Time-out» mit Klaus Zaugg
    Die grösste Peinlichkeit der letzten Jahre

    Die ZSC Lions haben mit ihrem Rekurs beim Verbandsportgericht gegen den Forfait-Entscheid von Einzelrichter Reto Steinmann unserem Eishockey eine der grössten Peinlichkeit der letzten Jahre beschert.

    Erstens ist die Beweisführung in der Rekursschrift so peinlich, dass ich hier den Mantel des Schweigens über die Namen der ZSC-Juristen lege. Sie fabulieren in ihrer Rekursschrift unter anderem, der junge Mann, der den Spielabbruch mit seiner Rauchpetarde provoziert hatte, sei kein ZSC-Fan und daher habe der ZSC nichts mit dem Spielabbruch zu tun. Und führen als «Beweis» an, er sei in keinem Fanclub registriert und besitze auch kein Saisonabo. Was die ZSC-Juristen offensichtlich nicht wussten oder völlig unterschätzten (hatten sie sich überhaupt kundig gemacht? Diese Frage muss angesichts dieses juristische Blindfluges gestellt werden): Der betreffende junge Mann hatte bei der polizeilichen Befragung längst vor dem ZSC-Rekurs zugegeben, er sei ZSC Fan und bei allen Spielen dabei, sogar bei jenen der Champions Hockey League. Logisch, dass die ZSC Lions mit ihrem Begehren um Spielwiederholung beim Verbandsportgericht kläglich scheiterten.

    Bärendienst fürs Eishockey

    Zweitens, und das ist viel gefährliche, haben die ZSC Lions mit ihrem peinlichen Rekurs unserem Hockey einen Bärendienst erwiesen. Das Verbandsportgericht stellt nämlich im Grundsatz fest, dass der Sicherheitsdienst des EV Zug den Spielabbruch durch sachgerechtes Eingreifen hätte verhindern können. Das ist genau die Botschaft, auf die unsere Politiker warten: Eine neutrale Instanz, die moniert, dass Klubs ihren Job in Sachen Sicherheit nicht gemacht haben. Etwas Dümmeres kann unserem Eishockeygeschäft in diesen Zeiten der politischen Diskussionen um die Sicherheit gar nicht passieren. Denn die Politik sucht nach Mitteln und Wegen, die Sicherheitskosten den Klubs aufzubürden - und die ZSC Lions haben mit ihrem Rekurs nun der Politik einen Steilpass gespielt.

    Drittens zeugt dieser Rekurs davon, dass dem Management der ZSC Lions das Gespür für eishockeypolitische Zusammenhänge und Sensibilitäten fehlt. Mit dem Rekurs hätten die ZSC Lions im besten Fall eine Spielwiederholung erreichen können. Da ja der betreffende junge Mann längst zugegeben hatte, ZSC Fan zu sein, war diese Minimal-Variante von allem Anfang an nicht möglich und der Rekurs deshalb völlig sinnlos. Gut, Klubmanager sind dafür bezahlt, die Interessen ihres Arbeitgebers zu vertreten. Und nicht jene des gesamten Hockeys. Aber von ZSC-Manager Peter Zahner könnte eigentlich erwartet werden, dass er dazu in der Lage ist, über das Areal des Hallenstadions hinaus Zusammenhänge zu erkennen. Immerhin war er jahrelang ein tüchtiger Verbandsmanager.

    Novum der Hockey-Geschichte

    Das Verbandssportgericht hat zwar das Urteil von Einzelrichter Reto Steinmann (ZSC Lions verlieren 0:5 gegen Zug) aufgehoben. Aber in den Grundzügen seine Argumentation und damit seine Kompetenz bekräftigt: Nur die erst vom Verbandsportgericht ins Spiel gebrachten Mängel am Sicherheitsdispositiv der Zuger führten zu einem Kompromiss: Kein Forfait, aber auch keine Spielwiederholung. Null Punkte, null Tore. Oder anders gesagt: Wir haben hier ein Novum der Hockey-Geschichte: Ein doppeltes Forfait: Null Punkte, null Tore für beide Parteien, Zug und die ZSC Lions.

    Die Parteien haben zehn Tage Zeit, das Urteil an ein Schiedsgericht weiterzuziehen. Der politische Landschaden ist - wir verdanken es den ZSC Lions - jetzt schon gross und würde dadurch noch einmal grösser. Denn erneut würden Mängel beim Sicherheitsdienst des EV Zug thematisiert. Zur Freude der Politiker.

  • de isch ja sicher au chrank:

    ...

    Das heisst: Zwei oder drei ­Zuger Sicherheitsleute hätten den ZSC-Sektor stürmen ­müssen. Wie bitte? Wer einen Block voller Hardcore-Fans betritt, muss bis an die Zähne bewaffnet und den Rabauken zahlenmässig überlegen sein, sonst gibts mächtig auf die ­Socken. Das Urteil ist eine Eselei, gefällt von Schreib­tischtätern ohne Kenntnis der Verhältnisse in den Stadien

    Ganz Artikel:
    http://www.blick.ch/sport/eishocke…on-eseln-135501

  • lol vor 20-30 jahr isches scho genau gliich gsi...es hät eifach nöd so e medie präsenz gha. mer isch in fribourg und chaux-de-fonds au mit schtei
    beworfe worde vom publikum, in lugano mit dart pfiil und in chloote hätts meischte gräblet.

  • Zitat von Gysino

    lol vor 20-30 jahr isches scho genau gliich gsi...es hät eifach nöd so e medie präsenz gha. mer isch in fribourg und chaux-de-fonds au mit schtei
    beworfe worde vom publikum, in lugano mit dart pfiil und in chloote hätts meischte gräblet.

    Das isch genau das.

    • Offizieller Beitrag

    Im Grundsatz hat der Chläusel durchaus Recht. Das Urteil ist wirklich sehr originell und problematisch.

    Aber das Problem liegt für einmal nicht beim Z, sondern einzig und alleine beim Verbandsgericht. Dieses hätte es in den Händen gehabt, ganz anders zu entscheiden. Das der Z einen Rekurs erhoben hat ist sein gutes Recht und teilweise verständlich.

    Das letzte Wort wird auch noch nicht gesprochen sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Zug gegen dieses Verdikt nicht Beschwerde erheben wird ...

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