5-0 Forfaitniederlage für gegen EVZ

  • Zitat von Reto

    Das verschtahni voll nöd. Zerscht eine uf schportlich mache und säge, wie schportlich doch de EVZ reagiert hät und dänn als erschts grad mit Rekurs cho, schtatt das akzeptiere.

    Wer seit dänn, dass de Z de Match dänn gwünnt?

    Seit wann ist das Akzeptieren eines idiotischen Entscheids sportlich?

    Es geht doch nicht darum, dass der Z die Punkte kriegt, sondern darum, dass ein Vollidiot zu Beginn eines Spieles nicht eine Forfaitniederlage provozieren kann, selbst wenn beide Vereine ein Wiederholungsspiel wollen, weil überhaupt noch kein Spiel stattgefunden hat.

  • Warum äussert ihr euch dermassen aufbrausend zu einem laufenden Verfahren? Der Einzelrichter hat Entschieden. Es liegt nun am ZSC Rekurs einzulegen und die Causa vor die nächste Instanz zu bringen.

    Meines Erachtens sollte der ZSC das Urteil sportlich nehmen und akzeptieren. Der Übeltäter war mit einem 2-jährigen Stadionverbot belegt und hätte zwingend am Eintritt gehindert werden sollen.

    Was ich befürworte ist, dass der ZSC Regress auf den Täter nimmt. Ein Zivilrechtsprozess ist daher dringend anzustrengen. Solche missratenen Jugendliche sollten mit aller Härte des Gesetzes bestraft werden. Schön wäre, wenn dieser Dummkopf für alle entstandenen Kosten aufkommen müsste.

  • Zitat von Reto

    Gibt's einen Rekurs und kommt der Rekurs durch, gibt's keinen Grund, etwas an den Regeln zu ändern. Somit dürfte der Rekurs auch aus deiner Sicht nicht der Sinn der Sache sein.

    Die Regel muss auch nicht geändert werden, wenn sie "richtig" angewendet wird. Oder was wolltest Du genau sagen? ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Balz

    - Man animiert Fans, Spiele zum Abbruch zu bringen, indem man sich als fremder Fan ausgibt und so eine Scheissaktion durchgibt.

    Die Regeln sind klar, der Entscheid korrekt.

    Und das funktioniert eben gleich auch nicht. Wenn die Fans entlich soweit sind, dass sie in den eigenen Reihen für Ordnung sorgen, und solche "Täter" nicht als "Helden" schützen, ist das Gegenstück auch nicht möglich.

    Der Z-Fan im Zug-Schal wird die Petarde zünden. Die Zug-Fans werden den "vermeitlichen" Zug-Fan dem SiDi übergeben. Es kommt aus, es war ein Z-Fan. Ergo: eine weitere 5:0 Forfaitniederlage.

    Wenn die Regel weiter konsequent angewandt wird, wird das zu Lösungen führen. Es wird eventuell auch dazu führen, dass solche Fan-Gruppierungen dem Sport den Rücken zuwenden und sich andere GEbiete suchen, um sich mit ihrem Irrsinn auszutoben. Und vom Verlust dieser "Einnahmen" scheuen sich die Vereine offenbar. Aber wer weiss: wenn die einen weg sind, kommen andere.

    Das Problem mit diesen Irren ist nicht wirklich glöst. Es wird neue "Opfer" geben. Aber das ist dann nicht mehr das Problem des "Spitzen-Hockeys" ...

  • Zitat

    Nach Auffassung des Einzelrichters hätte es im konkreten Fall an den Szenenkennern der ZSC Lions gelegen, dem betroffenen Zuschauer den Eingang in die Zuger Hertihalle zu verwehren. Der Platzclub als Veranstalter kenne naturgemäss lediglich die Namen, nicht aber die Gesichter der durch einen anderen Club mit einem Stadionverbot belegten Zuschauer. Der EV Zug bzw. der zuständige Sicherheitsdienst wusste nichts von diesem Stadionverbot gegen diesen Zuschauer.


    Somit müssten jetzt alle Gastklubs "Szenekenner" an allen Stadioneingängen platzieren um seine Fans zu identifizieren oder in allen Stadien müssten Eingänge nur für Gastfans eingerichtet werden mit dem SiDi des Gastteams.
    Ist das im Sinn des Einzelrichters ?

    Ed

  • Nun mit diesem Urteil musste leider gerechnet werden, da der Einzelrichter noch nie Fingerspitzengefühl hatte und oft willkürliche Entscheide fällte.

    Die Begründung ist mehr als lächerlich. Es ist mir neu, dass die Gästeklubs plötzlich in fremden Stadion verantwortlich sein sollten, wem Einlass gewährt wird und wem nicht.

    Da sich die Clubs auf ein Wiederholungsspiel geeinigt haben, was ich vom EVZ sehr generös finde, und der Hohlkopf ermittelt werden konnte, hätte man doch auf eine Forfait-Niederlage verzichten können.

    Fazit:
    Der Einzelrichter ist ein Zug-Fan (siehe auch Urteil Holden). :skandal:
    Und der Hohlkopf gehört öffentlich an den Pranger gestellt. :fight: Hoffe das Bubi oder sein Alter müssen für sämtliche Kosten aufkommen.
    Kriminelle Clubs wie LugaNO werden nie bestraft. :lugano:

    Hoffe der ZSC wird sich für einen Rekurs entscheiden, diese Urteilsbegründung würde ich nicht auf mir sitzen lassen!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Lionking

    Nun mit diesem Urteil musste leider gerechnet werden, da der Einzelrichter noch nie Fingerspitzengefühl hatte und oft willkürliche Entscheide fällte.

    Geht für mich nicht auf. Entweder wendet er "Fingerspitzengefühl" an und entscheide damit "willkürlich", oder er wendet kein "Fingerspitzengefühl" an, sondern wendet die Gesetze an, und vermeidet so willkürliche Entscheide.

    Was jetzt?

  • Zitat von Ede

    Somit müssten jetzt alle Gastklubs "Szenekenner" an allen Stadioneingängen platzieren um seine Fans zu identifizieren oder in allen Stadien müssten Eingänge nur für Gastfans eingerichtet werden mit dem SiDi des Gastteams.

    Ja genau das müsste man eigentlich machen... Oder wie willst Du kontrollieren, wer Stadionverbot hat? Das kann der Heimklub niemals wirklich machen, die kennen ja die Leute überhaupt nicht... Aber der SiDi des Gastclubs kennt meistens die Kandidaten mit Stadionverbot, weil das oft auch "Fans" sind, welche regelmässig an Spielen dabei sind

  • Zitat von Mushu

    Geht für mich nicht auf. Entweder wendet er "Fingerspitzengefühl" an und entscheide damit "willkürlich", oder er wendet kein "Fingerspitzengefühl" an, sondern wendet die Gesetze an, und vermeidet so willkürliche Entscheide.

    Was jetzt?


    Das ist ein ziemlich einfaches Weltbild, welches leider mit dem juristischen Alltag überhaupt nichts gemein hat.

    Die Rekursmöglichkeit besteht ja genau, um herauszufinden, ob er richtig entschieden hat. Erst wenn die Rekursinstanz seinen Entscheid bestätigt (was Rechtsmittelinstanzen grundsätzlich lieber machen als Entscheide zu kehren), kann man sagen, dass er "das Gesetz" (obwohl ich nicht wusste, dass der Verband so weitreichende Kompetenzen hat, dass er nun sogar Gesetze erlassen kann) richtig angewendet hat. Denn "anwenden" alleine reicht ja nicht, sondern vielmehr müssen sie richtig angewendet werden (und zwar auch Verbandsregeln, nicht nur Gesetze).

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Balz


    Das ist ein ziemlich einfaches Weltbild, welches leider mit dem juristischen Alltag überhaupt nichts gemein hat.

    Die Rekursmöglichkeit besteht ja genau, um herauszufinden, ob er richtig entschieden hat. Erst wenn die Rekursinstanz seinen Entscheid bestätigt (was Rechtsmittelinstanzen grundsätzlich lieber machen als Entscheide zu kehren), kann man sagen, dass er "das Gesetz" (obwohl ich nicht wusste, dass der Verband so weitreichende Kompetenzen hat, dass er nun sogar Gesetze erlassen kann) richtig angewendet hat. Denn "anwenden" alleine reicht ja nicht, sondern vielmehr müssen sie richtig angewendet werden (und zwar auch Verbandsregeln, nicht nur Gesetze).

    Ich bin halt einfach eine ziemlich einfache Gestalt.

    Übrigens ist vieles in der Welt gar nicht so kompliziert, wie es Juristen gerne machen. Aber von irgendetwas müssen die Juristen ja auch leben. Und das haben sie sehr clever gemacht. Sie haben ein System ausgearbeitet und bis zum Letzten ausgereizt, welches ein Selbstläufer wurde und sämtliche Juristen der Welt, egal wie entschieden wird, immer wieder mit Arbeit versorgt. Tolle Sache.

    Im Übrigen können wir uns ja auf "Rechtsgrundlagen" statt "Gesetzte" einigen ...

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