tenverfügung ist zu empfehlen, ebenso der vorsorgeauftrag für die angehörigen, sollte der patient nicht mehr ansprechbar sein...
Der Vorsorgeauftrag ist wohl das meistunterschätzte Formular welches jeder zwingend ausfüllen sollte. Ich finde es sogar noch wichtiger als ein Testament. Wieso? Weil sonst im Falle einer Urteilsunfähigkeit die KESB sämtlichte Vollmachten übernimmt.
Beispiel: Ein verheiratetes Paar ohne Vorsorgeauftrag. Die beiden haben ein gemeinsames Konto, zusätzlich hat das Ehepaar ein Wertschriftendepot welches aber nur auf den Mann lautet. Der Mann fällt aufgrund eines Unfalls ins Wachkoma. Nach zwei Jahren ohne Verbesserung würde die Frau gerne die Maschine für die lebensverlängernden Massnahmen abstellen. Die KESB entscheidet sich aber dagegen und "investiert" das gesamte nur auf ihn lautende Kapital bis nichts mehr übrig ist.
Füllt einen Vorsorgeauftrag aus und gebt die Entscheidungshoheit jemand anderem, aber sicher nicht der KESB.