Corona und anderi Biersorte

  • tenverfügung ist zu empfehlen, ebenso der vorsorgeauftrag für die angehörigen, sollte der patient nicht mehr ansprechbar sein...

    Der Vorsorgeauftrag ist wohl das meistunterschätzte Formular welches jeder zwingend ausfüllen sollte. Ich finde es sogar noch wichtiger als ein Testament. Wieso? Weil sonst im Falle einer Urteilsunfähigkeit die KESB sämtlichte Vollmachten übernimmt.

    Beispiel: Ein verheiratetes Paar ohne Vorsorgeauftrag. Die beiden haben ein gemeinsames Konto, zusätzlich hat das Ehepaar ein Wertschriftendepot welches aber nur auf den Mann lautet. Der Mann fällt aufgrund eines Unfalls ins Wachkoma. Nach zwei Jahren ohne Verbesserung würde die Frau gerne die Maschine für die lebensverlängernden Massnahmen abstellen. Die KESB entscheidet sich aber dagegen und "investiert" das gesamte nur auf ihn lautende Kapital bis nichts mehr übrig ist.

    Füllt einen Vorsorgeauftrag aus und gebt die Entscheidungshoheit jemand anderem, aber sicher nicht der KESB.

    • Offizieller Beitrag

    patientenverfügung ist zu empfehlen, ebenso der vorsorgeauftrag für die angehörigen, sollte der patient nicht mehr ansprechbar sein...

    Testament (!), Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag - letztes Jahr endlich alles gemacht. Ist so wie cm8 sagt, aber trotz allem kann die KESB mühsam werden falls sie aktiv wird! Kann man ja immer wieder lesen!

  • wieder mal etwas provokation in diesem fred...:floet:

    aber das sagen doch viele ärzte aus der verschwörungstheoretiker-ecke schon seit wochen. manche haben das sogar wissenschaftlich korrekt bewiesen. darum wurden sie ja verschwörungstheoretiker genannt. :nick:

    https://www.20min.ch/story/ist-kind…ch-407013888464

    zitate aus dem zusammenhang gerissen falsch übersetzt, gar nicht mit den wissenschaftlern gesprochen... doch doch, mal wieder hard facts....

    habe sogar zweifel, ob ein bild reporter eine wissenschaftliche arbeit lesen, verstehen oder sogar interpretieren kann.... nun ja....

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/m…8RPU89NcCvtlFcJ

  • <woltlab-quote data-author="rouge+jaune-1939" data-link="https://forum.zscfans.ch/thread/2659-corona-und-anderi-biersorte/?postID=125034#post125034"><p>habe sogar zweifel, ob ein bild reporter eine wissenschaftliche arbeit lesen, verstehen oder sogar interpretieren kann.... nun ja....</p></woltlab-quote><p></p><p>diese zweifel teile ich sogar mit dir! aber die selben zweifel habe ich auch bezüglich bundesräte und sonstigen politeliten auf dieser welt...<img src="https://forum.zscfans.ch/cms/images/smilies/nixweiss.gif" class="smiley" alt=":nixwiss:" height="15"></p><p><br></p><p><br></p><p>Drosten vs. «Bild»: Der deutsche Corona-Streit in 4 Punkten</p><p><br></p><p><a href="https://www.watson.ch/!110481347?utm_source=mail&amp;utm_medium=social-user&amp;utm_campaign=watson-app-ios">https://www.watson.ch/!110481347?utm…=watson-app-ios</a></p><p><br></p><p><br></p><p>Gesendet von iPhone mit Tapatalk</p>

    NieUsenandGah

  • Der Vorsorgeauftrag ist wohl das meistunterschätzte Formular welches jeder zwingend ausfüllen sollte. Ich finde es sogar noch wichtiger als ein Testament. Wieso? Weil sonst im Falle einer Urteilsunfähigkeit die KESB sämtlichte Vollmachten übernimmt.

    Beispiel: Ein verheiratetes Paar ohne Vorsorgeauftrag. Die beiden haben ein gemeinsames Konto, zusätzlich hat das Ehepaar ein Wertschriftendepot welches aber nur auf den Mann lautet. Der Mann fällt aufgrund eines Unfalls ins Wachkoma. Nach zwei Jahren ohne Verbesserung würde die Frau gerne die Maschine für die lebensverlängernden Massnahmen abstellen. Die KESB entscheidet sich aber dagegen und "investiert" das gesamte nur auf ihn lautende Kapital bis nichts mehr übrig ist.

    Füllt einen Vorsorgeauftrag aus und gebt die Entscheidungshoheit jemand anderem, aber sicher nicht der KESB.

    Ein Vorsorgeauftrag ist kein "Formular, das man ausfüllen kann". Auch wenn es im Netz sogenannte "Musterformulare" gibt. Ein Vorsorgeauftrag ist genau wie ein Testament nur gültig, wenn dieser komplett handschriftlich erstellt oder notariell beglaubigt wird. Wichtig ist zudem, dass nicht nur ein Vorsorgebeauftragter (bspw. Ehepartner) definiert wird, sondern auch noch ein Ersatzbeauftragter (bspw. ein Kind). Wenn nämlich dummerweise bei einem Ehepaar beide zeitnah dement werden oder bei einem Unfall beide urteilsunfähig sind, dann kommt der Ersatzbeauftragte zum Zug. Zudem kann man auch mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben definieren wie beispielsweise den Ehepartner für die Personensorge und das Kind welches bei der Bank arbeitet für die Vermögenssorge.

    Medizinische Fragen wie hier genannt sind übrigens genau nicht im Vorsorgeauftrag zu definieren, sondern in der Patientenverfügung!

    Testament (!), Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag - letztes Jahr endlich alles gemacht. Ist so wie cm8 sagt, aber trotz allem kann die KESB mühsam werden falls sie aktiv wird! Kann man ja immer wieder lesen!

    Die KESB wird immer dort aktiv wo eben kein Vorsorgeauftrag besteht. Mit einem Vorsorgeauftrag (Voraussetzung: geeigneter Vorsorgebeauftragter und dieser nimmt die Aufgabe auch an), darf die KESB gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nicht mehr eingreifen. Ausser man stellt fest dass die Interessen der verbeiständeten Person nicht mehr gewahrt sind (bspw. wenn das Vermögen im Casino verprasst wird).

  • Einerseits das, ich zweifle auch nicht daran, dass die Bild genau so arbeitet. Nur, ist das neu? So funktioniert der Boulevard seit eh und je, empören tut man sich aber ansonsten schon lange nicht mehr daran.

    Zusätzlich finde ich bei dieser Geschichte zwei Dinge interessant:

    1. Drosten hat sich gestern via Spiegel als "Privatperson" geäussert und dabei die Öffnung der Schulen und Kitas gefordert, ist evtl doch mehr dran an den Zweifeln an seiner Studie? Warum soll er sich ansonsten so äussern, warum sollte er als Virologe eine andere Meinung haben als, als Privatperson, auf seiner Meinung basieren schliesslich nicht wenige Entscheidungen in Deutschland

    https://www.spiegel.de/wissenschaft/m…49-ce350c4f72d3

    2. Finde ich es witzig, das Leute wie Wodarg, Bakhdi etc., allesamt Spezialisten die von Beginn weg sehr kritisch waren, öffentlich diffamiert, als pensionierte, alte, senile Greise in eine Ecke gestellt werden dürfen und alle klatschen Beifall. Wenn nun aber Herr Drosten zum ersten Mal von einer grossen Zeitung mit Kritik konfrontiert wird, dann kommen alle mit, das geht so nicht, das kann man nicht machen, so geht man nicht mit Leuten um etc etc.

    Wenn zwei dasselbe tun, aber auch das ist ja nichts neues und es passt wunderbar zur Situation!

  • Ein Vorsorgeauftrag ist kein "Formular, das man ausfüllen kann". Auch wenn es im Netz sogenannte "Musterformulare" gibt. Ein Vorsorgeauftrag ist genau wie ein Testament nur gültig, wenn dieser komplett handschriftlich erstellt oder notariell beglaubigt wird. Wichtig ist zudem, dass nicht nur ein Vorsorgebeauftragter (bspw. Ehepartner) definiert wird, sondern auch noch ein Ersatzbeauftragter (bspw. ein Kind). Wenn nämlich dummerweise bei einem Ehepaar beide zeitnah dement werden oder bei einem Unfall beide urteilsunfähig sind, dann kommt der Ersatzbeauftragte zum Zug. Zudem kann man auch mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben definieren wie beispielsweise den Ehepartner für die Personensorge und das Kind welches bei der Bank arbeitet für die Vermögenssorge.

    Medizinische Fragen wie hier genannt sind übrigens genau nicht im Vorsorgeauftrag zu definieren, sondern in der Patientenverfügung!

    Die KESB wird immer dort aktiv wo eben kein Vorsorgeauftrag besteht. Mit einem Vorsorgeauftrag (Voraussetzung: geeigneter Vorsorgebeauftragter und dieser nimmt die Aufgabe auch an), darf die KESB gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nicht mehr eingreifen. Ausser man stellt fest dass die Interessen der verbeiständeten Person nicht mehr gewahrt sind (bspw. wenn das Vermögen im Casino verprasst wird).

    Du kannst sehr wohl ein Formular ausfüllen, musst es aber (wie du geschrieben hast) notariell beglaubigen lassen. Haben meine Frau und ich auch so gemacht.

    Betreffend meinem Beispiel: Habe den Fall in der Verwandschaft miterlebt, dass fast das ganze Vermögen für die lebensverlängernden Massnahmen aufgebraucht wurde, da das Wertschriftendepot dummerweise nur auf ihn lief.

    Bist du sicher, dass ich mit einem Vorsorgeauftrag die Maschine nicht abstellen lassen kann? Ich bin der Meinung dazu reicht es. Bei der Patientenverfügung kann ich zu Lebzeiten selber bestimmen was mit mir passieren soll, mit dem Vorsorgeauftrag schiebe ich diese Entscheidung (im Falle des Falles) auf meinen Beauftragten. Oder?

  • <woltlab-quote data-author="Eggi" data-link="https://forum.zscfans.ch/thread/2659-corona-und-anderi-biersorte/?postID=125038#post125038"><p>2. Finde ich es witzig, das Leute wie Wodarg, Bakhdi etc., allesamt Spezialisten die von Beginn weg sehr kritisch waren, öffentlich diffamiert, als pensionierte, alte, senile Greise in eine Ecke gestellt werden dürfen und alle klatschen Beifall. Wenn nun aber Herr Drosten zum ersten Mal von einer grossen Zeitung mit Kritik konfrontiert wird, dann kommen alle mit, das geht so nicht, das kann man nicht machen, so geht man nicht mit Leuten um etc etc.</p><p><br></p><p>Wenn zwei dasselbe tun, aber auch das ist ja nichts neues und es passt wunderbar zur Situation!</p></woltlab-quote>
    <p>das ist etwas, was mich an der corona diskussion zur zeit am meisten nervt. was zumindest im deutschsprachigen raum von drosten und kollegen nicht abgenickt wird/wurde, gilt als verschwörungstheorie. obwohl sich auf der „gegenseite“ absolut renommierte kapazitäten äussern. personen, welche nie und nimmer im verdacht stehen, irgendwelche abstrusen verschwörungstheorien zu verbreiten. vor allem bhakdi geniesst (genoss) einen hervorragenden ruf. als pensionierter und somit unabhängiger, niemandem zu rechenschaft verpflichteter, scheint er mir sowieso glaubwürdiger als viele seiner kollegen zu sein, welche auf der „rechten“ seite stehen.</p><p><br></p><p>aber als kritiker von drostens theorien, wurde er über nacht zu einem verschwörungstheoretiker. ganz übel was die medien aus einem menschen innert stunden machen können. wieso deutschland ausgerechnet so drosten hörig ist, kann ich mir beim besten willen nicht erklären. hat er doch seine reputation als virenkenner schon vor jahren an der garderobe abgegeben. er irrte sich mit seinen prognosen nicht zum ersten mal. und wir reden nicht von ein bisschen irren.</p><p><br></p><p>und jetzt kommt die äusserst heikle phase für drosten und co. die stunde der wahrheit naht für die tonangebenden wissenschaftler und politiker. die welt erwacht aus der schockstarre, es werden fragen gestellt, viele fragen, kritische fragen. der ganze lockdown wird in frage gestellt, mit fakten und zahlen. dass sich diese leute jetzt mit händen, füssen, unwahrheiten und diffarmierungen wehren, sei ihnen verziehen, ist absolut menschlich. aber gutheissen muss ich es trotzdem nicht!</p><p><br></p><p>es geht jetzt nicht in erster linie darum, schuldige für das angerichtete wirtschaftliche desaster zu finden, nein einzig darum, um in zukunft diesen fehler nicht mehr zu wiederholen! aber eine seriöse aufarbeitung kann nur unter einbezug der bisher nicht genehmen wissenschaftler und medien erfolgen. ansonsten wird das ganze zur farce, mit gegenseitigem schulterklopfen und lobesreden. mit null lerneffekt für die zukunft.</p><p><br></p><p>ps. es liegt mir fern, den boulevard zu verteidigen, gott bewahre. aber ich finde es äusserst begrüssenswert, wenn die rolle von drosten kritisch hinterfragt wird. möglichst aus der mainstream ecke! denn sein (von politikern umgesetztes) wort, kann enorme auswirkungen haben auf gesellschaft und wirtschaft, im positiven wie im negativen.</p><p><br></p><p><br></p><p>Gesendet von iPhone mit Tapatalk</p>

    NieUsenandGah

    5 Mal editiert, zuletzt von snowcat (26. Mai 2020 um 18:09)

  • Bist du sicher, dass ich mit einem Vorsorgeauftrag die Maschine nicht abstellen lassen kann? Ich bin der Meinung dazu reicht es. Bei der Patientenverfügung kann ich zu Lebzeiten selber bestimmen was mit mir passieren soll, mit dem Vorsorgeauftrag schiebe ich diese Entscheidung (im Falle des Falles) auf meinen Beauftragten. Oder?

    Genau, das ist korrekt. Mit einer Patientenverfügung legst du selber fest, was im Falle eines Falles gemacht oder eben nicht mehr gemacht werden soll. Erst wenn keine Patientenverfügung besteht, kommt der Vorsorgebeauftragte an erster Stelle und entscheidet dann für mich. Der Vorsorgebeauftragte kann aber nie eine Patientenverfügung "überstimmen". Deshalb empfehle ich allen in meinem Umfeld, beides zu machen. Weil ich möchte die sehr schwierige Entscheidung, eine Maschine abstellen oder laufen zu lassen nicht einem engen Angehörigen überlassen wollen...

  • so wie ich es nun verstanden habe, könnte sie nichts gegen eine Patientenverfügung machen: wenn Du dort schreibst, dass sie abgeschaltet werden sollen, dann wäre das so. Auch wenn die Frau im Vorsorgeauftrag an 1. Stelle steht.

    Die Frage ist für mich: was ist, wenn man schreibt, dass es bei schweren Hirnschäden oder zbsp nach 3 Monaten abgeschaltet werden soll.
    Geht das auch oder wäre dann nicht doch wieder ein Spielraum gegeben, der die Entscheidung erschwert?

    Zudem: kann man festhalten, dass zbsp Kinder „verfügen“ dürften, sobald sie 18 Jahre alt sind?
    Irgendwie für mich noch einige (wichtige) Fragen, die es vorher zu klären gibt, damit es dann auch gültig ist.
    Wer ist da die korrekte Anlaufstelle für diese Fragen?
    ....wenn ich das noch erledigen würde, hätte diese Zeit eine (weitere) positive Seite

  • so wie ich es nun verstanden habe, könnte sie nichts gegen eine Patientenverfügung machen: wenn Du dort schreibst, dass sie abgeschaltet werden sollen, dann wäre das so. Auch wenn die Frau im Vorsorgeauftrag an 1. Stelle steht.

    Die Frage ist für mich: was ist, wenn man schreibt, dass es bei schweren Hirnschäden oder zbsp nach 3 Monaten abgeschaltet werden soll.
    Geht das auch oder wäre dann nicht doch wieder ein Spielraum gegeben, der die Entscheidung erschwert?

    Zudem: kann man festhalten, dass zbsp Kinder „verfügen“ dürften, sobald sie 18 Jahre alt sind?
    Irgendwie für mich noch einige (wichtige) Fragen, die es vorher zu klären gibt, damit es dann auch gültig ist.
    Wer ist da die korrekte Anlaufstelle für diese Fragen?
    ....wenn ich das noch erledigen würde, hätte diese Zeit eine (weitere) positive Seite

    https://www.blick.ch/news/politik/i…id15880880.html

  • so wie ich es nun verstanden habe, könnte sie nichts gegen eine Patientenverfügung machen: wenn Du dort schreibst, dass sie abgeschaltet werden sollen, dann wäre das so. Auch wenn die Frau im Vorsorgeauftrag an 1. Stelle steht.

    Die Frage ist für mich: was ist, wenn man schreibt, dass es bei schweren Hirnschäden oder zbsp nach 3 Monaten abgeschaltet werden soll.
    Geht das auch oder wäre dann nicht doch wieder ein Spielraum gegeben, der die Entscheidung erschwert?

    Zudem: kann man festhalten, dass zbsp Kinder „verfügen“ dürften, sobald sie 18 Jahre alt sind?
    Irgendwie für mich noch einige (wichtige) Fragen, die es vorher zu klären gibt, damit es dann auch gültig ist.
    Wer ist da die korrekte Anlaufstelle für diese Fragen?
    ....wenn ich das noch erledigen würde, hätte diese Zeit eine (weitere) positive Seite

    So genau kenne ich mich auch nicht aus...

    Es gibt natürlich Experten für solche Fragen. Gute Bekannte von mir mit etwas "komplexeren" Familienverhältnissen haben sich beim unabhängigen "Kompetenzzentrum Selbstbestimmung" http://www.rechtzeitig.ch von einem Erbrechtsexperten umfassend beraten lassen und waren sehr zufrieden

  • <p>was ich schon lange denke auf grund der schon seit wochen vorhandenen zahlen:</p><p><br></p><p>Uni-Zürich-Epidemiologe Tanner: «Es wird keine zweite Corona-Welle geben»</p><p><br></p><p><a href="https://www.blick.ch/-id15715896.html?utm_source=email&amp;utm_medium=social_user&amp;utm_campaign=blick_app_iOS">https://www.blick.ch/-id15715896.ht…n=blick_app_iOS</a></p><p><br></p><p>es wird schon eine zweite welle geben, aber diese heisst arbeitslosigkeit. die dimension des schadens, welcher angerichtet wurde, ist noch nicht wirklich überschaubar. die volle wucht hat uns noch nicht erreicht. aber es wird gigantisch sein.</p><p><br></p><p>Gesendet von iPhone mit Tapatalk</p>

    NieUsenandGah

    2 Mal editiert, zuletzt von snowcat (28. Mai 2020 um 10:41)

  • was ich schon lange denke auf grund der schon seit wochen vorhandenen zahlen.

    Uni-Zürich-Epidemiologe Tanner: «Es wird keine zweite Corona-Welle geben»

    https://www.blick.ch/-id15715896.ht…n=blick_app_iOS

    es wird schon eine zweite welle geben, aber diese heisst arbeitslosigkeit. die dimension des schadens, welcher angerichtet wurde, ist noch nicht wirklich überschaubar. die volle wucht hat uns noch nicht erreicht. aber es wird gigantisch sein.

    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    ich frage mich immer wieder, welche politiker die wirtschaft an die wand gefahren haben?

    sind es die chinesen, die als erste unsere filiale in china schlossen, die franzosen, die unser werk im elsass dicht machten, die italiener, die unsere tochtergesellschaft in der lombardei schlossen :nixwiss:

    die uhren- und werkzeugmaschinenhersteller haben ihre werke bei uns in der region haben sehr schnell rigoros dicht gemacht... ist jetzt wirklich unser bundesrat daran schuld?

    du magst ja gerne zahlen...

    https://ethz.ch/de.html

  • es wird schon eine zweite welle geben, aber diese heisst arbeitslosigkeit. die dimension des schadens, welcher angerichtet wurde, ist noch nicht wirklich überschaubar. die volle wucht hat uns noch nicht erreicht. aber es wird gigantisch sein.

    Aha, sorry, so wie du das schreibst gesellst du dich gerade zu deinen geliebten Panikmachern.

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