- Offizieller Beitrag
Die Gemüsehalle zu Bern aus den frühen 70ern soll also noch einmal renoviert werden weil es scheinbar aussichtslos ist in oder um Bern eine neue Halle zu bauen.
Weit haben wir es gebracht....siehe auch Hardturm.
gut gibt es in der (zu) engen schweiz ein beschwerde-/einspracherecht.
ABER: das bestehende gehört dringend revidiert. und zwar dahingegend, dass es wieder seinem ursprünglich angedachten zweck nahe kommt:
Bauwesen: Personen, die durch ein Bauvorhaben unmittelbar in eigenen, schutzwürdigen Interessen betroffen sind (z.B. Nachbarn)
aktuell lässt es gar einzelpersonen die möglichkeit, ein bauvorheben so zu torpedieren, dass man es verhindern kann. auch die aussichtslosesten beschwerdegründe durchlaufen die jahrelange behördenmaschinerie. womit wir beim nächsten zu revidierenden punkt sind:
die dauer, welche die gerichte brauchen um zu einem entscheid zu kommen! es kann nicht sein, dass wie jetzt beim fussballstadion, das verwaltungsgericht 2 jahre zeit braucht (normal sind +/- 6 monate) um schlussendlich sämtliche beschwerden abzuweisen.
und offensichtlich willkürliche beschwerden, welche ebenso offensichtlich nur dem verhindern eines baus gelten, sollten innert 2-4 wochen erledigt sein.